Potsdam:Führerscheinpflicht für Brandenburger Drohnen-Piloten

Potsdam (dpa/bb) - Wer in Brandenburg eine Drohne fliegen lässt, braucht dafür künftig einen speziellen Führerschein. Ab dem 1. Oktober ist der sogenannte Drohnen-Führerschein Pflicht. In Brandenburg sei dieser aber noch nicht zu bekommen, sagte eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums in Potsdam. Drohnen-Piloten müssten etwa nach Berlin-Spandau fahren, um ihn dort zu erwerben.

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Potsdam (dpa/bb) - Wer in Brandenburg eine Drohne fliegen lässt, braucht dafür künftig einen speziellen Führerschein. Ab dem 1. Oktober ist der sogenannte Drohnen-Führerschein Pflicht. In Brandenburg sei dieser aber noch nicht zu bekommen, sagte eine Sprecherin des Infrastrukturministeriums in Potsdam. Drohnen-Piloten müssten etwa nach Berlin-Spandau fahren, um ihn dort zu erwerben.

Die notwendigen Kenntnisse nachweisen muss jeder Pilot, der eine Drohne mit einer Startmasse von mehr als zwei Kilogramm steuern möchte. Der Bewerber für den Drohnen-Führerschein muss mindestens 16 Jahre alt sein, der Nachweis gilt fünf Jahre. Wird ein Drohnenpilot ohne den Nachweis von Fachkenntnissen mit einem Fluggerät erwischt, das mehr als zwei Kilogramm wiegt, muss er sich auf ein Verwarn- oder Bußgeld einstellen.

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