Köln:Kein Rechtsmittel gegen Verfügung: Flughafenchef bleibt

Köln (dpa/lnw) - Der zunächst beurlaubte und dann zurückgekehrte Kölner Flughafenchef Michael Garvens bleibt weiter an seinem Arbeitsplatz. Wie der Aufsichtsrat des Airports am Donnerstag mitteilte, wird das Gremium nicht gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vorgehen, wonach der Flughafen Garvens zu unveränderten Bedingungen weiter beschäftigen muss.

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Köln (dpa/lnw) - Der zunächst beurlaubte und dann zurückgekehrte Kölner Flughafenchef Michael Garvens bleibt weiter an seinem Arbeitsplatz. Wie der Aufsichtsrat des Airports am Donnerstag mitteilte, wird das Gremium nicht gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vorgehen, wonach der Flughafen Garvens zu unveränderten Bedingungen weiter beschäftigen muss.

„Diese Entscheidung ist vor allem vor dem Hintergrund getroffen worden, dass der Aufsichtsrat Schaden vom Unternehmen abwenden will, der durch eine weitere öffentliche juristische Auseinandersetzung um die Geschäftsführung des Unternehmens zwangsläufig entstehen würde“, hieß in der Mitteilung. Die Entscheidung sei einstimmig gefallen.

Garvens war am 10. November angesichts einer Untersuchung über mögliche Unregelmäßigkeiten am zweitgrößten NRW-Airport vorläufig beurlaubt worden. Auch die Kölner Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen wegen Untreue auf. Der Airportchef weist die Vorwürfe über angebliche Fehler im Bereich der Geschäftsführung zurück. Mitte der Woche wurde die Beurlaubung per einstweiliger Verfügung des Landgerichts wieder aufgehoben. Seine Anwälte argumentierten, dass man Garvens bis heute keine konkretisierten Vorwürfe gemacht habe.

Der Aufsichtsrat erklärte, dass „die erhobenen Vorwürfe gegen Herrn Garvens“ in den nächsten Tagen durch beauftragte Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte „abschließend geklärt“ würden. Spätestens in einer Sitzung am 15. Dezember werde man über Konsequenzen entscheiden.

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