Luftverkehr:Hinterbliebene werden nach Luxair-Absturz entschädigt

Luxemburg (dpa) - Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs in Luxemburg können die Hinterbliebenen von drei deutschen Todesopfern entschädigt werden. Das hat der Kassationsgerichtshof in Luxemburg entschieden, sagte Justizsprecher Henri Eippers. Mit dem Urteil sei nun die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. Den Angehörigen stünden Schadenersatz und Schmerzensgeld von insgesamt rund 330 000 Euro inklusive Zinsen zu, sagte deren Anwalt. Die Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt.

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Luxemburg (dpa) - Zwölfeinhalb Jahre nach dem Absturz eines Luxair-Flugzeugs in Luxemburg können die Hinterbliebenen von drei deutschen Todesopfern entschädigt werden. Das hat der Kassationsgerichtshof in Luxemburg entschieden, sagte Justizsprecher Henri Eippers. Mit dem Urteil sei nun die juristische Aufarbeitung des Unglücks beendet. Den Angehörigen stünden Schadenersatz und Schmerzensgeld von insgesamt rund 330 000 Euro inklusive Zinsen zu, sagte deren Anwalt. Die Maschine war am 6. November 2002 auf dem Weg von Berlin nach Luxemburg kurz vor dem Ziel abgestürzt.

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