Berlin (dpa) - Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten jetzt strengere Vorschriften. Unter anderem über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken Tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausgenommen sind Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.
Luftverkehr:Für zivile Drohnen gelten strengere Vorschriften
Berlin (dpa) - Für die immer beliebter werdenden zivilen Drohnen am Himmel über Deutschland gelten jetzt strengere Vorschriften. Unter anderem über Menschenansammlungen, Einsätzen von Rettungskräften und Polizei sowie in An- und Abflugbereichen von Flughäfen herrscht Drohnen-Flugverbot. Für Geräte ab 250 Gramm oder wenn diese Töne und Bilder aufnehmen können, sind Flüge über Wohngrundstücken Tabu. Generell dürfen Drohnen maximal 100 Meter hoch aufsteigen. Ausgenommen sind Modellfluggelände oder wenn der Steuerer einen Kenntnisnachweis hat, wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte.
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