Frankfurt am Main:Ministerium überprüft Ryanair-Verspätungen in Frankfurt

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach etlichen verspäteten Landungen der irischen Fluggesellschaft Ryanair am Frankfurter Flughafen geht das hessische Verkehrsministerium den Vorgängen nun nach. "Wer in Frankfurt starten und landen will, hat sich an das Nachtflugverbot zu halten. Das gilt auch für Ryanair. Das haben wir der Fluggesellschaft unmissverständlich klar gemacht", betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden.

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Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Nach etlichen verspäteten Landungen der irischen Fluggesellschaft Ryanair am Frankfurter Flughafen geht das hessische Verkehrsministerium den Vorgängen nun nach. „Wer in Frankfurt starten und landen will, hat sich an das Nachtflugverbot zu halten. Das gilt auch für Ryanair. Das haben wir der Fluggesellschaft unmissverständlich klar gemacht“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) am Donnerstag in Wiesbaden.

Von Anfang September bis Ende Oktober sei es zu einem starken Anstieg verspäteter Landungen nach 23.00 Uhr gekommen. 93 Fälle seien registriert worden. Die dem Ministerium unterstellte Luftaufsicht habe damit begonnen, von jedem verspäteten Ryanair-Piloten noch auf dem Rollfeld persönliche Erklärungen zur Ursache der Verspätung einzuholen. Die sei ein klares Signal an den Billigflieger.

Ryanair sei zudem zur Herausgabe interner Flugpläne und Zeiten sowie der tatsächlichen Start- und Landezeiten aufgefordert worden. Ryanair sei dieser Aufforderung zwischenzeitlich nachgekommen. Die Airline hatte verspätete Anflüge auf Frankfurt im Oktober mit Streiks bei der französischen und spanischen Flugverkehrskontrolle begründet.

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im hessischen Landtag, Marius Weiß, warf dem Ministerium vor, „nur nachträglich“ zu handeln. Es hätte die Flugpläne von Ryanair proaktiv überprüfen müssen. „Es gab schließlich zahlreiche Hinweise darauf, dass Ryanair seine Umläufe zu knapp plant.“

Seit Ende Oktober gilt der Winterflugplan. Die Zahl von verspäteten Landungen ging laut Ministerium zwar zurück, sei aber immer noch zu hoch. Bei Verstößen gegen das Nachtflugverbot kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden und ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50 000 Euro verhängt werden.

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