Karlsruhe (dpa) - Verpassen Fluggäste einen Anschlussflug und erreichen sie daher ihren Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Danach kommt es für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nur auf die letztendliche Verspätung am Zielort an und nicht auf die eines der Teilflüge. Der BGH hatte damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg umgesetzt.
Luftverkehr:BGH spricht Entschädigung bei verspätetem Anschlussflug zu
Karlsruhe (dpa) - Verpassen Fluggäste einen Anschlussflug und erreichen sie daher ihren Zielort mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Der BGH bekräftigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Danach kommt es für den Anspruch auf Ausgleichszahlung nur auf die letztendliche Verspätung am Zielort an und nicht auf die eines der Teilflüge. Der BGH hatte damit Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg umgesetzt.
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