Berlin:Tempelhofer Feld: Drohnen nicht verboten aber unerwünscht

Berlin (dpa/bb) - Obwohl es auf einem Teil des Tempelhofer Felds nicht verboten ist, private Drohnen fliegen zu lassen, sind solche Aktivitäten dort nicht gern gesehen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sagte am Donnerstag, der erlaubte Südostteil des Feldes sei "ungeeignet", "weil es dort sowohl Vogelschutzbereiche wie auch besonders stark von Besucherinnen und Besuchern genutzte Flächen gibt". Die Parkordnung verbietet Drohnenflug aber nicht.

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Berlin (dpa/bb) - Obwohl es auf einem Teil des Tempelhofer Felds nicht verboten ist, private Drohnen fliegen zu lassen, sind solche Aktivitäten dort nicht gern gesehen. Ein Sprecher der Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr sagte am Donnerstag, der erlaubte Südostteil des Feldes sei „ungeeignet“, „weil es dort sowohl Vogelschutzbereiche wie auch besonders stark von Besucherinnen und Besuchern genutzte Flächen gibt“. Die Parkordnung verbietet Drohnenflug aber nicht.

Die Nordhälfte des Feldes zählt zum Sicherheitsbereich über den Regierungsgebäuden, der die gesamte Berliner Innenstadt umfasst - deshalb ist Drohnenflug dort verboten. Die Deutsche Flugsicherung hatte am Mittwoch erklärt, davon abgesehen sei es auf dem Feld erlaubt, Drohnen steigen zu lassen.

Der erlaubte Bereich beginnt etwa an der ehemaligen südlichen Landebahn und geht bis zur Südostecke des Feldes. Hobbypiloten müssen aber einen Abstand von 100 Metern zur Autobahn 100 und der Ringbahn einhalten, die an der Südgrenze des Feldes entlanglaufen, und dürfen nicht höher als 50 Meter fliegen.

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