Berlin:OVG weist Klagen zu Wannsee-Flugrouten ab

Berlin (dpa) - Die umstrittene Wannsee-Flugroute des künftigen Berliner Hauptstadtflughafens ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Route ab. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

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Berlin (dpa) - Die umstrittene Wannsee-Flugroute des künftigen Berliner Hauptstadtflughafens ist rechtens. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies am Donnerstag die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Route ab. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen.

Die Route würde Flugzeuge über den Wannsee und Zehlendorf in Berlin sowie über Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow in Brandenburg führen. In der Nähe des Wannsees würde ein Forschungsreaktor überquert. (Az.: OVG 6 A 29.14, OVG 6 A 30.14).

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung hatten die Route Anfang 2012 festgelegt. Das Oberverwaltungsgericht untersagte sie jedoch ein Jahr später, weil das Absturz- und Anschlagsrisiko über dem Forschungsreaktor nicht ermittelt worden sei. Das Bundesverwaltungsgericht hob diese Entscheidung wieder auf und forderte, Risiken und Alternativen genauer zu prüfen. Das OVG urteilte nun, das von den Klägern befürchtete Risiko eines betriebsbedingten Flugunfalls liege im Bereich des sogenannten Restrisikos, das als „Lebensrisiko“ von jedem zu tragen sei.

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