Lokführerstreik:UVNord: Vorgehen der GDL schadet Wirtschaftsstandort

Philipp Murmann, Präsident der UVNord. (Foto: Marcus Brandt/dpa)

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer plant, ab Donnerstag wieder zu streiken. Die Vereinigung der Unternehmerverbände im Norden fordert hingegen, dass weiterverhandelt wird.

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Kiel (dpa/lno) - Die Unternehmen im Norden haben die erneuten Streiks bei der Bahn kritisiert: Das teilweise kompromisslose Vorgehen durch die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) und das Beharren auf Maximalforderungen schade dem Ruf des Wirtschaftsstandortes Deutschland, sagte der Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände in Hamburg und Schleswig-Holstein (UVNord), Philipp Murmann.

Das Wesen von Tarifverhandlungen sei immer ein Interessenausgleich zwischen den Forderungen der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite, hieß es weiter. Das Beharren einer Seite auf ihre Interessen führe jedoch nicht zu einem Interessenausgleich. Nach Ansicht des Präsidenten ist es angemessen weiterzuverhandeln, anstatt zu streiken - auch weil der Streik den Reisenden ebenso wie dem Bahnkonzern unverhältnismäßig schade.

„Die aktuelle Zuspitzung der Tarifkonflikte zeigt, dass wir endlich klare Spielregeln für den gesamten Arbeitskampf, vor allem aber für eine verhältnismäßige Begrenzung des Streiks benötigen“, betonte Murmann. Ein Streik dürfe nur die letztmögliche Handlung der Gewerkschaften sein, wenn kein Kompromiss gefunden werde. Dies gelte besonders, wenn Dritte vom Streik betroffen werden - so wie etwa beim Bahn- und Flugverkehr oder beim ÖPVN.

Ab Donnerstagmorgen planen die Lokführer im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn, wieder die Arbeit niederzulegen. Der Warnstreik der GDL ist bis Freitagmittag geplant. Knackpunkt des seit Monaten schwelenden Tarifstreits ist die Forderung der GDL nach einer Absenkung der Wochenarbeitszeit für Schichtarbeiter von 38 auf 35 Stunden ohne finanzielle Einbußen. Parallel ist ein Warnstreik der Gewerkschaft Verdi bei der Lufthansa geplant.

© dpa-infocom, dpa:240306-99-239063/2

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