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Mit der Reform würde erstmals in Deutschland eine gesetzliche Untergrenze für die Vergütung von Auszubildenden festgeschrieben.
(Foto: dpa)Berichten zufolge plant die Bundesregierung einen Mindestlohn für Auszubildende. Er soll zunächst 515 Euro im Monat betragen. Dort, wo es aktuell eine Tarifbindung gibt, soll es jedoch Ausnahmen geben.
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