Leserdiskussion:Beleidigung in sozialen Netzwerken: Reicht die Rechtsprechung aus?

Ein Facebook-Nutzer hatte mit Bezug auf Künast geschrieben: "So du hast den Genmais zugelassen man sollte dich köpfen". Laut Staatsanwaltschaft sei die Äußerung "aufgrund der restriktiven Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Schmähkritik im Ergebnis nicht strafbar". (Foto: dpa)

Renate Künast ist erneut mit einem Versuch gescheitert, sich gerichtlich gegen Schmähungen bei Facebook zu wehren. Die Grünen-Politikerin steht seit längerem im Visier rechter Hetzseiten und hatte wiederholt Strafanzeigen gestellt.

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  • Meldung: Künast scheitert im Kampf gegen Schmähungen auf Facebook

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