Wiesbaden:Hessen veröffentlicht Mängel in der Gastronomie im Internet

Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen veröffentlicht fortan im Internet gravierende Hygienemängel in Restaurants, Cafés und Gaststätten. Das teilte das Verbraucherschutzministerium am Sonntag mit. Die entsprechende Gesetzesgrundlage zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sei am Freitag vom Bundesrat verabschiedet worden, hieß es. Die Informationen sollen demnach "ab sofort" auf der Seite "VerbraucherFenster Hessen" erscheinen. "Damit sorgen wir für Transparenz und mehr Verbraucherschutz. Außerdem bietet dies Restaurants einen Anreiz, sich zu verbessern", teilte Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne) in Wiesbaden mit. Auf der Plattform sollen neben den entdeckten Hygienemängeln auch Verstöße gegen das Lebensmittelrecht veröffentlicht werden, beispielsweise wenn Grenzwerte oder Höchstgehalte überschritten werden. Indes sollen nur erhebliche Mängel bekannt gegeben werden, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Dabei würden die Namen der Unternehmen - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - genannt. Die Daten sollen nach sechs Monaten wieder gelöscht werden.

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Land Hessen veröffentlicht fortan im Internet gravierende Hygienemängel in Restaurants, Cafés und Gaststätten. Das teilte das Verbraucherschutzministerium am Sonntag mit. Die entsprechende Gesetzesgrundlage zur Veröffentlichung von Verstößen gegen das Lebensmittelrecht sei am Freitag vom Bundesrat verabschiedet worden, hieß es. Die Informationen sollen demnach „ab sofort“ auf der Seite „VerbraucherFenster Hessen“ erscheinen. „Damit sorgen wir für Transparenz und mehr Verbraucherschutz. Außerdem bietet dies Restaurants einen Anreiz, sich zu verbessern“, teilte Verbraucherschutzministerin Priska Hinz (Grüne) in Wiesbaden mit. Auf der Plattform sollen neben den entdeckten Hygienemängeln auch Verstöße gegen das Lebensmittelrecht veröffentlicht werden, beispielsweise wenn Grenzwerte oder Höchstgehalte überschritten werden. Indes sollen nur erhebliche Mängel bekannt gegeben werden, bei denen ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist. Dabei würden die Namen der Unternehmen - wie vom Gesetzgeber vorgesehen - genannt. Die Daten sollen nach sechs Monaten wieder gelöscht werden.

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