Rostock:Behörde beanstandet jede achte Lebensmittelprobe

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Rostock (dpa/mv) - Etwa jede achte von knapp 7600 Lebensmittelproben ist im vergangenen Jahr vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf) beanstandet worden. Mit 11,9 Prozent war der Anteil etwas geringer als 2017, als 12,9 Prozent der Proben bemängelt worden waren. Das geht aus dem Jahresbericht des Amtes hervor, der am Freitag in Rostock vorgestellt wurde.

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Rostock (dpa/mv) - Etwa jede achte von knapp 7600 Lebensmittelproben ist im vergangenen Jahr vom zuständigen Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (Lallf) beanstandet worden. Mit 11,9 Prozent war der Anteil etwas geringer als 2017, als 12,9 Prozent der Proben bemängelt worden waren. Das geht aus dem Jahresbericht des Amtes hervor, der am Freitag in Rostock vorgestellt wurde.

In mehr als zwei Drittel der Fälle (68,1 Prozent) bezog sich die Kritik auf Abweichungen bei der Kennzeichnung und Aufmachung der Produkte. „Dazu gehörten insbesondere irreführende oder nicht vorschriftsgemäße Angaben und Auslobungen, unzulässige gesundheitsbezogene Angaben, fehlende Angaben zu Zusatzstoffen, allergenen Inhaltsstoffen, Zutaten sowie Nährwerten.“

Nahezu jede fünfte Beanstandung (18,8 Prozent) war auf mikrobiologische Verunreinigungen zurückzuführen, etwa mit Salmonellen oder Listerien oder Bakterien, die auf eine mangelhafte Hygiene bei den Anbietern hinwiesen. 7,5 Prozent der Beanstandungen ergingen wegen unkorrekter Angaben zu Inhaltsstoffen oder eine unzulässige Verwendung von Zusatzstoffen. Als Beispiele nannten die Experten einen zu geringen Milchanteil in Milcheis, einen zu geringen Butteranteil in entsprechend ausgelobten Erzeugnissen oder Überschreitungen von Höchstmengen an Saccharin, Glutaminsäure oder Konservierungsmitteln.

Das Landesamt mit seinen 323 Mitarbeitern hat ein breites Aufgabenspektrum. Es reicht von der Überprüfung der Hygiene-Schutzmaßnahmen beim Verkauf unverpackter Backwaren über die Feststellung von Tierkrankheiten im Labor bis hin zur Fischereiaufsicht.

Ein Programm widmete sich zuletzt dem Kleinen Fuchsbandwurm. Von Mitte 2017 bis Ende 2018 untersuchten die Experten dem Bericht zufolge 93 Füchse, vier Marderhunde, einen Waschbären und einen Marder. Die meisten dieser Tiere seien im Rahmen der Tollwutüberwachung eingesandt worden, hieß es. Der Nachweis des Kleinen Fuchsbandwurmes erfolgte demnach bei 11 der 93 Füchse, was einem Anteil von 11,8 Prozent entspricht. 2011 seien es noch 26,3 Prozent gewesen, wobei mit 490 Füchsen auch deutlich mehr untersucht worden waren. Grund für den Rückgang der Proben sei eine Änderung des Tollwut-Erlasses, wonach jetzt nur noch verendete, kranke, auffällige und verunfallte Tiere zur Tollwutdiagnostik eingeschickt werden müssten.

„Wie auch schon bei den Untersuchungsprogrammen vergangener Jahre zeigt sich, dass der Kleine Fuchsbandwurm nach wie vor in der Fuchspopulation vorhanden ist“, stellte die Behörde fest. „Eine potenzielle Gefahr einer Infektion des Menschen besteht gerade da, wo Füchse in unmittelbarer Nähe des Menschen vorkommen und ihren Kot beispielsweise auf Spielplätzen, Schulhöfen oder in Gartenanlagen absetzen.“ Das Landesamt sprach sich für eine Reduzierung der Fuchspopulation aus, um die Verbreitung des Fuchsbandwurms weiter einzudämmen.

Infizieren kann sich der Mensch den Angaben zufolge, wenn er Früchte, Beeren oder Pilze isst, an denen Eier des Fuchsbandwurms haften, die aus dem Kot befallener Füchse oder Marderhunde stammen. „Daher sollte die Aufnahme derartiger roher Waldfrüchte aus Bodennähe vermieden werden“, empfahlen die Experten des Landesamtes in ihrem Jahresbericht mit dem Titel „Verbraucherschutz im Fokus“.

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