Koblenz (dpa/lrs) - Auf den Weihnachtsmärkten in Rheinland-Pfalz können die Besucher bedenkenlos ihren Glühwein genießen. Bei Überprüfungen des Landesuntersuchungsamts (LUA) wurde in diesem Winter von 30 Proben nur eine beanstandet, wie das LUA am Freitag in Koblenz mitteilte. Die auf einem Weihnachtsmarkt genommene Probe sei mit einer unzulässigen geografischen Angabe versehen gewesen. Auch Glühweine aus dem Einzelhandel und aus Kellereien wurden überprüft.
Untersucht werden bei der Lebensmittelüberwachung Kennzeichnung und Zusammensetzung des beliebten Weihnachtsmarktgetränks sowie Geruch, Geschmack und Aussehen. Unter anderem muss der Glühwein einen Alkoholgehalt zwischen 7 und 14,5 Volumenprozent aufweisen und darf nur vollständig aus Rotwein oder Weißwein, nicht aber aus einer Mischung hergestellt sein. Im Gegensatz zu den Weihnachtsmarktbesuchern probieren die Kontrolleure den Wein kalt und spucken ihn wieder aus.