Lausitz:Raumordnungsverfahren für Kupferabbau abgeschlossen

Ein Mitarbeiter scannt auf dem Gelände des Kupferkonzerns Aurubis in Hamburg die Barcodes an Kupferteilen. (Foto: Bodo Marks/dpa)

Ein Bergbauunternehmen will in der Lausitz an der Grenze zu Brandenburg Kupfer abbauen und verarbeiten. Die Landesdirektion Sachsen beurteilt dessen Planungen differenziert.

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Dresden (dpa) - Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hält die Planungen für ein Kupferbergwerk in der Lausitz nur zum Teil mit den Zielen der Raumordnung für vereinbar. Die für den Transport der Mineralstoffe in Sachsen vorgesehenen Rohrleitungstrassen sind nach Angaben der Behörde vom Donnerstag verträglich, die Mineralstoffverwahrung am Tagebau Nochten und im noch entstehenden Bergbaufolgesee aber nur unter Maßgaben. „Diese muss so erfolgen, dass keine negativen Folgen für das Oberflächenwasser und das Grundwasser eintreten.“

Zudem müssten effektive Maßnahmen gegen Bodensenkungen und Bodenrisse geplant und umgesetzt werden, erklärte die LDS. Für die geplante Mineralstoffverwahrung im Spreetaler See indes „kann im Ergebnis der Abwägung aller Belange die Raumverträglichkeit nicht bestätigt werden“. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens sei keine Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eines Abbaus der Kupferschieferlagerstätte Spremberg-Graustein.

Das Unternehmen Kupferschiefer Lausitz will laut LDS an der Grenze zu Brandenburg ein Kupferbergwerk errichten und betreiben. Bei der Erzverarbeitung anfallende Rückstände müssten entsorgt oder deponiert werden. Für deren Ablagerung habe man mit dem Spreetaler See und dem Tagebau Nochten auch zwei Orte in Sachsen im Blick. Der Transport der Rückstände von der Erzaufbereitungsanlage zu den Deponiestandorten soll per Rohrleitung erfolgen.

Im Raumordnungsverfahren, das einen Genehmigungsverfahren vorausgeht, gab es laut LDS 25 Stellungnahmen aus der Bürgerschaft sowie 30 von öffentlichen Trägern. Das Ergebnis ist Grundlage für die weitere Planung des Vorhabens.

© dpa-infocom, dpa:240328-99-494468/3

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