Langzeitarbeitslose:Mindestlohn-Ausnahme wird kaum genutzt - und trotzdem nicht abgeschafft

Lesezeit: 2 Min.

Die Ausnahme ändert offenbar nichts an den Vorbehalten vieler Arbeitgeber gegenüber Langzeitarbeitslosen. (Foto: dpa)
  • Eine Studie belegt jetzt, wovor Arbeitsministerin Andrea Nahles schon immer gewarnt hat: Die Mindestlohn-Ausnahme für Langzeitarbeitslose ist wirkungslos.
  • Trotzdem wird sie wohl nicht abgeschafft, da die Regierung sonst das gesamte Gesetzespaket wieder zur Disposition stellen würde.

Von Thomas Öchsner, Berlin

Eigentlich könnte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) jetzt triumphieren: Als 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, wollte die Ministerin, dass die 8,50 Euro "kein Schweizer Käse" werden. In einem Punkt konnte sich die Union aber durchsetzen: Wer einen Langzeitarbeitslosen einstellt, darf diesem sechs Monate lang keinen Mindestlohn zahlen. Das sollte Menschen, die länger als ein Jahr auf Jobsuche sind, eine Brücke zum Einstieg in den Arbeitsmarkt bauen. Doch wirkt diese Ausnahme überhaupt?

Nahles hat die Antwort jetzt wissenschaftlich belegt in einem 124 Seiten starken Gutachten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). In der Studie, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, stellt das IAB lapidar fest: Die Ausnahmeregelung entfalte "bislang keine Wirkung auf dem deutschen Arbeitsmarkt". Die Sonderregel werde "nur in sehr wenigen Fällen angewandt". Nahles kann sich also bestätigt fühlen. Trotzdem wird die Ausnahme wohl nicht abgeschafft.

Das IAB hatte von der Bundesregierung den Auftrag bekommen, die umstrittene Sechs-Monats-Regel für Langzeitarbeitslose zu überprüfen. Danach haben weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer oder die Arbeitsvermittler ein Interesse daran, die Ausnahmeregelung zu nutzen.

ExklusivLangzeitarbeitslose
:Die wahrscheinlich unsinnigste Mindestlohn-Ausnahme

Für Langzeitarbeitslose gibt es eine Sonderregel beim sonst so strengen Gesetz - die nutzt nur niemand.

Von Thomas Öchsner

Ausnahme ändert nichts an Vorbehalten gegenüber Langzeitarbeitslosen

Bei den allermeisten Arbeitgebern gibt es dem Gutachten zufolge große Vorbehalte gegenüber Langzeitarbeitslosen, vor allem, weil sie diese für nicht produktiv genug halten. Daran könnten auch mögliche vorübergehende Lohnvorteile nicht viel ändern. Hinzu kommt: Manche Arbeitgeber befürchten Ärger mit der restlichen Belegschaft. Diese könnte sich durch "eine Aufweichung der Lohnstruktur nach unten" bedroht fühlen, heißt es in dem Gutachten.

Bei den Langzeitarbeitslosen selbst scheitere die Nutzung der Ausnahme schon daran, dass viele die Sonderregel gar nicht kennen. In den Jobcentern wiederum ist eine Vermittlung über die Sechs-Monats-Regel mit Mehrarbeit verbunden, weil nachzuweisen ist, dass der Kandidat wirklich ein Jahr ohne Job war. Die Ausnahme werde "als Diskriminierung von Langzeitarbeitslosen angesehen". Außerdem gebe es geeignetere Mittel, solche Erwerbslose bei Betrieben unterzubringen, wie etwa Lohnkostenzuschüsse.

Auch in den Statistiken fanden die Forscher nichts, was dafür spricht, dass die Sonderregel angenommen wird. Ökonomisch relevante Lohneffekte ließen sich "nicht nachweisen", schreibt das IAB. Auch gebe es "keine Hinweise darauf, dass Kurzzeitarbeitslose gegen Langzeitarbeitslose ausgetauscht werden oder dass Langzeitarbeitslose nach sechs Monaten ungewöhnlich häufig entlassen werden".

Eine Aufschnürung des Gesetzes will Nahles unbedingt vermeiden

Arbeitsministerin Nahles hat deshalb dem Kanzleramt die Abschaffung der Ausnahme empfohlen. Das sagte sie in einer SPD-Fraktionssitzung. Die Regierungszentrale habe aber durchblicken lassen, dass das Gesetzespaket dann - wie von der Union gefordert - auch für andere Ausnahmen wie für Praktika wieder aufgeschnürt werden müsse. Und das will Nahles nicht.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, hält die Blockade der Union für unredlich: Werde die Ausnahme nicht sofort abgeschafft, "entwertet dies nicht nur die Arbeit der Wissenschaftler, sondern beschädigt auch das Vertrauen in die Politik. Weitere Spielchen auf dem Rücken der Betroffenen verbieten sich von selbst."

Summa summarum, Warum Kritik am Mindestlohn berechtigt ist (Video: Süddeutsche Zeitung)
© SZ vom 15.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: