Krankengeld:Wie sich Arbeitnehmer absichern

Lesezeit: 4 min

Schon ein Beinbruch kann länger dauern als sechs Wochen. Dann zahlt nicht mehr der Arbeitgeber, sondern die Krankenkasse den Lohn. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa)

Unfälle, chronische Krankheiten, psychische Beschwerden: Fallen Beschäftigte länger als sechs Wochen aus, haben sie das Recht auf Krankengeld. Doch wer hat Anspruch? Welche Fristen müssen eingehalten werden? Antworten auf wichtige Fragen.

Von Lilover Laylany, Köln

Psychische Erkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle nehmen zu und können dazu führen, dass Beschäftigte arbeitsunfähig werden. In Deutschland sind Erkrankte dennoch gut abgesichert. Sechs Wochen lang muss der Arbeitgeber seinem Angestellten weiter Lohn bezahlen, danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Beschäftigte können dann 78 Wochen lang Krankengeld beziehen.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusHausgeräte
:"Die Küche ist das neue Mallorca"

Carla Kriwet, die neue Chefin von Europas größtem Hausgerätehersteller BSH, über den Trend zu teuren Herden und großen Kühlschränken, die Lehren aus ihrem Elternhaus und den Kampf gegen Hierarchien.

Interview von Caspar Busse

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: