Bankgeheimnis? Uninteressant! Finanzämter und Sozialbehörden lassen nach Angaben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar zahlreiche Konten überprüfen. "Im vergangenen Jahr haben die Finanz- und Sozialbehörden in rund 58.000 Fällen Kontostammdaten von Bürgern abgefragt", sagte Schaar der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Im Vergleich zu den 44.000 Kontrollen im Jahr 2009 sei das ein Anstieg um etwa ein Drittel. Allein im Dezember seien pro Arbeitstag 230 Kontenabrufe gestartet worden. Die Zahl der jährlichen Anfragen habe sich in nur fünf Jahren um 560 Prozent erhöht, kritisierte der Datenschützer.
Kontrollbefugnisse massiv ausgeweitet
Schaar führt den sprunghaften Ansteig darauf zurück, dass die Kontrollbefugnisse der Behörden massiv ausgeweitet worden seien. Seien Kontenabrufe anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt gewesen, dürften heute Finanzämter und Sozialbehörden sowie alle möglichen anderen Behörden ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger abklopfen.
Der Datenschutzbeauftragte forderte die Bundesregierung zum Eingreifen auf. Es sei "dringend erforderlich", die Befugnisse der Behörden deutlich zu beschränken. "Abfragen sollten nur noch in Frage kommen, wenn Anhaltspunkte für Steuerhinterziehung, Sozialbetrug oder erhebliche Straftaten vorliegen." Alles andere widerspräche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, mahnte Schaar.