Die EU-Kommission hat grünes Licht für die in Deutschland beschlossenen Regelungen zur Stilllegung von Steinkohlekraftwerken gegeben. Das teilten die Brüsseler Wettbewerbshüter am Mittwoch mit. Der Ausschreibungsmechanismus, über den Steinkohlekraftwerke für ihre frühzeitige Stilllegung entschädigt werden sollen, trage zur Erreichung der Klimaziele der Europäischen Union bei und stehe mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang.
Die Regelung ist Teil des Kohleausstiegsgesetzes, wonach die Kohle-Verstromung in Deutschland bis 2038 beendet werden soll. Für den Braunkohleausstieg gebe es dagegen noch keinen Beschluss. Hierbei vereinbart die Regierung die Entschädigung direkt mit den Betreibern. Die Einleitung eines Prüfverfahrens sei nach den bislang vorliegenden Informationen gerechtfertigt.