Am Ende reagiert Apple doch auf die Kritik: Sechs Tage nach Beginn der "Locationgate" genannten Geodaten-Affäre macht das Unternehmen Konzessionen an seine Kritiker, beharrt aber weiterhin auf dem Standpunkt, keine Geodaten zu speichern.

Apple wurde international kritisiert, nachdem die zwei IT-Experten Alasdair Allan und Pete Warden auf einer Fachkonferenz publik gemacht hatten, dass mobile Apple-Geräte ab Betriebsversion iOS 4 die Ortungsdaten ihrer Nutzer abspeichern und sie dann in einer versteckten Datei auf dem Computer ablegen.
Wie es in einer nun veröffentlichten Erklärung heißt, speicherten die mobilen Geräte nicht die tatsächlichen Aufenthaltsdaten, sondern Ortsdaten von Mobilfunkzellen und Wlan-Netzen aus der jeweiligen Umgebung des Nutzers.
Zweck sei die rasche Ermittlung von Ortsangaben für Informationsdienste des Smartphones wie des Tablet-Computers von Apple. Kurz: Wenn das iPhone den Standort eines Nutzers kennt, kann es sich schneller ins Mobilfunknetz einwählen.
Die dauerhafte Speicherung dieser Daten sei ein Software-Fehler, erklärte Apple und kündigte an, dass dieser in den kommenden Wochen mit einem Update behoben werde.
Demnach werden die Daten künftig nur noch für sieben Tage und verschlüsselt gespeichert, sie werden zudem auch nicht mehr als Backup auf den Computer übertragen.
Klagen drohen weiterhin
Apple gibt zudem an, dass dem Unternehmen die Ortsdaten übermittelt werden, allerdings nur in anonymer und verschlüsselter Form. Dies entspricht auch der Praxis anderer Mobilfunksysteme wie Googles Android oder Microsofts Windows Phone 7.
Allerdings überträgt das iPhone die Daten auch, wenn Geodienste wie Wlan-Ortserkennung und GPS abgeschaltet sind - dabei handelt es sich um einen weiteren Programmfehler, gibt Apple zu. Wer künftig seine Ortungsdienste abschaltet, gibt seine Position nicht mehr preis und löscht auch automatisch die bis dahin gespeicherten Ortsdaten.
Mit diesen Schritten dürfte Apple Datenschützer vorerst besänftigen - allerdings ist noch unklar, ob die als Softwarefehler bezeichneten Eigenschaften wie die dauerhafte Speicherung der Ortsdaten mögliche Strafzahlungen oder Sammelklagen zur Folge hat.