Internet:Was sich bei öffentlichen WLAN-Hotspots ändern soll

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Berlin (dpa) - Drahtlose Internet-Zugänge in der Öffentlichkeit wären so praktisch: Mit dem Handy unterwegs oder dem Laptop im Café könnte man ohne große Umwege schnell im Netz surfen. Doch in Deutschland gehen Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge bislang ein rechtliches Risiko ein. Die Bundesregierung will das jetzt ändern.

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Berlin (dpa) - Drahtlose Internet-Zugänge in der Öffentlichkeit wären so praktisch: Mit dem Handy unterwegs oder dem Laptop im Café könnte man ohne große Umwege schnell im Netz surfen. Doch in Deutschland gehen Anbieter öffentlicher WLAN-Zugänge bislang ein rechtliches Risiko ein. Die Bundesregierung will das jetzt ändern.

Warum gibt es in Deutschland so wenig öffentliche WLANs?

In anderen Ländern gibt es weit mehr öffentliche Internet-Hotspots als in Deutschland. Am Willen mangelt es auch hierzulande nicht: Viele Einzelhändler etwa würden gerne Internetzugänge anbieten, wie eine Umfrage des Handelsverbands HDE zeigt. Doch WLAN-Anbieter müssen bisher teure Abmahnungen befürchten, falls Nutzer über ihren Internetzugang zum Beispiel illegal Musik herunterladen. Cafés, Restaurants und Geschäfte wollen aber nicht für Rechtsverstöße ihrer Nutzer geradestehen.

Wurde diese „Störerhaftung“ nicht bereits vor Gericht geklärt?

Das Urteil des Bundesgerichtshofs zum Fall „Sommer unseres Lebens“ aus dem Mai 2010 betraf einen privaten WLAN-Anschlussinhaber. Damals wurde entschieden, dass er für einen illegalen Download haften muss. Ob kommerzielle Betreiber auch unter diese „Störerhaftung“ fallen, wurde bislang nicht höchstrichterlich geklärt und ist unter Juristen umstritten.

Was soll sich jetzt ändern?

Cafés, Restaurants oder Hotels sollen künftig einfacher öffentliche Internetzugänge anbieten können. Geschäfte oder öffentliche Einrichtungen, die WLAN anbieten, müssten dann nicht mehr für ihre Nutzer haften, wenn sie bestimmte Auflagen befolgen. Das gilt allerdings nur für geschäftsmäßige Anbieter. Privatleute bleiben außen vor.

Was müssen WLAN-Anbieter beachten?

Will ein Café, Geschäft oder Hotel künftig einen WLAN-Zugang ohne Abmahn-Risko anbieten, müssen die Betreiber zwei Regeln befolgen. Der Bundesregierung schwebt vor, dass die Betreiber das Funknetz durch Verschlüsselung schützen, etwa mit dem Verfahren WPA2. Sie sollen damit „zumutbare Vorkehrungen“ treffen, „um eine Rechtsverletzung durch Dritte zu verhindern“. Außerdem müssen sie die Nutzer mit einem Klick bestätigen lassen, dass diese den Anschluss nicht für illegale Dinge nutzten.

Was meinen die Betroffenen und Aktivisten dazu?

Die Forderung, ein öffentliches Netzwerk mit einem Passwort versehen, löst bei den Aktivisten Kopfschütteln aus. „Es macht keinen Sinn, einen Hotspot zu verschlüsseln. Dann kommt man ja nicht rein“, sagt Christian Heise. Heise setzt sich als „Freifunker“ für offene WLANs ein und gründete den Förderverein freie Netzwerke mit. Wenn das Passwort am Ende doch wieder auf einem Zettel im Café an der Wand stehe, sei es unnötig, meint er. Ein verpflichtender Passwort-Schutz sei auch in Innenstädten unpraktisch, sagt der Handelsverband Deutschland. Kostenloses WLAN solle hier ja gerade die Einkaufsstraßen für alle Besucher attraktiver machen.

Wie sieht es mit illegalen Downloads aus?

Nutzer sollen erklären, dass sie keine Rechtsverletzung über das WLAN vorhaben. Das soll per Klick auf einer Art Einstiegsseite möglich sein. Die Geschäftsleute müssen nicht protokollieren, was ihre Nutzer genau im Internet tun. Freifunker Heise sieht die Absichtserklärung kritisch: Um eine Einstiegsseite einzublenden, müssten Unternehmen erst ihre Router aufrüsten.

Können auch Privatleute ihre WLAN-Zugänge für andere öffnen?

Der Gesetzentwurf lockert die Regeln nur für geschäftliche Anbieter. Private Nutzer müssen weiter wissen, wer in ihrem WLAN surft, und müssen dann für das Handeln der anderen Nutzer geradestehen. Sie können also nicht ohne Weiteres das WLAN mit den Nachbarn teilen.

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