Immobilien:Kabel müssen seit 1. Mai gesondert entsorgt werden

Düsseldorf (dpa/tmn) - Ab dem 1. Mai gilt eine neue Regelung für die Entsorgung von sogenannten passiven Elektrogeräten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dazu gehören gebrauchsfertige Vorrichtungen, die keine Funktion haben und den Strom lediglich durchleiten.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Ab dem 1. Mai gilt eine neue Regelung für die Entsorgung von sogenannten passiven Elektrogeräten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Dazu gehören gebrauchsfertige Vorrichtungen, die keine Funktion haben und den Strom lediglich durchleiten.

Das sind beispielsweise Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen und Lichtschalter. Sie sind künftig für den Hausmüll tabu und müssen stattdessen als Elektroschrott entsorgt werden.

Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Bauteile wie etwa Kabel, Klemmen, Lampenfassungen, Steckdosen oder Stecker zum Einbau in ein Gerät. Sammelstellen für Elektroschrott finden Verbraucher bei der Stadt oder der Gemeinde sowie bei großen Elektrohändlern. Der Service ist kostenlos.

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