Immobilien:Grundstücksteilungen müssen genehmigt werden

Berlin (dpa/tmn) - Mit einem Zaun ist es nicht getan: Eine Grundstücksteilung müssen sich Besitzer genehmigen lassen. Ob das geht und die beiden angedachten Hälften überhaupt bebaut werden dürfen, ist zuerst zu prüfen.

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Berlin (dpa/tmn) - Mit einem Zaun ist es nicht getan: Eine Grundstücksteilung müssen sich Besitzer genehmigen lassen. Ob das geht und die beiden angedachten Hälften überhaupt bebaut werden dürfen, ist zuerst zu prüfen.

Hier hilft das Bauamt weiter. Es gibt auch Auskunft darüber, wo Eigentümer sich die nötigen Genehmigungen besorgen können, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB).

Ist dieser Schritt getan, vermessen öffentlich bestellte Fachleute die beiden neuen Grundstücke. Ein Notar beurkundet die Ergebnisse der Vermessung, die dann ins Grundbuch eingetragen werden. Für all diese Schritte fallen Gebühren an.

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