Erfurt:Justizminister: Verfahren beim Haushalt verfassungsgemäß

Erfurt (dpa/th) - Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) sieht im Gegensatz zur CDU-Fraktion keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Verabschiedung des Thüringer Haushalts 2020 vor der Landtagswahl im Herbst. "Nach unserer Prüfung ist die Haushaltsaufstellung im Wahljahr verfassungskonform", erklärte Launiger am Freitag in Erfurt. Er reagierte damit auf die Forderung der größten Oppositionsfraktion, das Verfahren zu stoppen. CDU-Fraktionschef Mike Mohring hatte sich dabei auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages berufen, wonach das Vorgehen der rot-rot-grünen Regierungskoalition "verfassungsrechtliche Risiken" berge.

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Erfurt (dpa/th) - Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) sieht im Gegensatz zur CDU-Fraktion keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Verabschiedung des Thüringer Haushalts 2020 vor der Landtagswahl im Herbst. „Nach unserer Prüfung ist die Haushaltsaufstellung im Wahljahr verfassungskonform“, erklärte Launiger am Freitag in Erfurt. Er reagierte damit auf die Forderung der größten Oppositionsfraktion, das Verfahren zu stoppen. CDU-Fraktionschef Mike Mohring hatte sich dabei auf ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Landtages berufen, wonach das Vorgehen der rot-rot-grünen Regierungskoalition „verfassungsrechtliche Risiken“ berge.

Der Streit um den Haushalt, der seit Anfang Februar dem Landtag vorliegt, schwelt seit Monaten. Am Nachmittag will sich dazu auch Finanzministerin Heike Taubert (SPD) äußern.

In Thüringen war es in der Vergangenheit Praxis, dass vor Landtagswahlen kein Haushalt für das darauffolgende Jahr beschlossen wird, um nicht in das Budgetrecht des neugewählten Parlaments einzugreifen.

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