Jetzt müsste es eigentlich schnell gehen: Nur noch bis zum 31. Januar haben Immobilieneigentümer Zeit, die Grundsteuererklärung für ihre Häuser, Eigentumswohnungen und Grundstücke zu machen. Dann endet die Frist. Doch viele Grundbesitzer kommen mit den Formularen nicht klar. Gut die Hälfte der fast 36 Millionen benötigten Meldungen steht noch aus. Dabei hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist wegen der schleppenden Abgabe bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert.
Die Kritik an der Grundsteuerreform wächst. Eine erneute Verlängerung der Frist fordert nun Unions-Bundestagsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU). "Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften mit September eine Extrawurst bekommt", sagte er in der Bild. In einer Antwort auf die Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September alle Erklärungen abgegeben werden könnten.
Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Präsident Reiner Holznagel sagte der Bild, es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe. "Deshalb werden wir die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen", kündigte Holznagel an. Dieses Vorhaben verfolge der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit dem Immobilieneigentümer-Verband Haus und Grund. Dessen Präsident Kai Warnecke sagte: "Die Grundsteuer ist viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht."
Der Deutsche Mieterbund fordert wiederum, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz sagte der Bild: "Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, daher müssen diese Kosten von Vermietern getragen werden."
Die Grundsteuerreform wurde bereits 2019 beschlossen. Die neuen Erklärungen sind nötig geworden, weil die Grundsteuer von 2025 an anders berechnet werden soll. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Grundlage teils völlig veralteter Daten erfolgt. Die Abgabe der Erklärung ist für alle Immobilienbesitzerinnen und -besitzer Pflicht. Im Falle der Nichtabgabe droht ein Zwangsgeld. Zudem kann das Finanzamt die Daten schätzen und einen Verspätungszuschlag festsetzen.