Nachhaltige Geldanlagen:Wie dürfen Fonds für sich werben?

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Der Deka-Turm in Frankfurt. Die Gesellschaft weist die Vorwürfe zurück. (Foto: Christoph Hardt/Imago)

Weniger Abfall, weniger CO₂: Die Deka wirbt für einen grünen Aktienfonds mit konkreten Zahlen. Verbraucherschützer halten das für irreführend - und ziehen vor Gericht.

Von Clara Thier

Wie viel CO₂ lässt sich durch eine nachhaltige Investition von 10 000 Euro einsparen? Die Deka, eine der vier größten Fondsgesellschaften in Deutschland, nennt dafür auf ihrer Webseite konkrete Zahlen. Ein Rechner soll Kunden die Wirkung von Investitionen in den Investmentfonds "Deka-Nachhaltigkeit Impact Aktien" veranschaulichen. Mehr als 42 000 Liter Wasser, 830 Kilowattstunden erneuerbare Energien und 1145 Euro Investitionen in die Gesundheitsbranche verspricht der Rechner unter anderem für 10 000 investierte Euro. Klingt gut, doch deshalb hat die Deka nun jede Menge Ärger.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bezeichnet diese Angaben als irreführende Werbung - für die Zahlen gäbe es keinerlei Evidenz. Deswegen hat sie das Wertpapierhaus der Sparkassen nun vor dem Landgericht Frankfurt verklagt. Die Verbraucherzentrale bemängelt: Bei den Angaben, die die Deka macht, handelt es sich nur um vage Schätzungen, in die noch nicht einmal alle Unternehmen des Fonds miteinberechnet werden.

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Das allerdings erfahren Kunden erst auf einer Unterseite in einem längeren Fließtext, der die Berechnungsmethode erläutert. Diese Information müsste die Deka ihren Kunden aber bereits in der Werbung mitteilen, sagt Gabriele Bernhardt von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Sie beruft sich auf auf das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und nennt das "Irreführung durch Unterlassen".

Klagen wie gegen die Deka sind nicht unüblich. "Wenn ich werblich etwas behaupte, muss es stimmen. Wenn ich Angaben relativieren muss, muss ich in der Werbung deutlich auf die Einschränkungen hinweisen", sagt die Juristin Bernhardt. Die Deka bezeichnet die Zahlen auf ihrer Webseite als "mögliche positive Auswirkungen" eines nachhaltigen Investments. Dieser Hinweis ist der Verbraucherzentrale, die aufgrund von Verbraucherbeschwerden auf den Fall aufmerksam wurde, nicht deutlich genug. Als die Deka nicht auf eine Abmahnung reagierte, zogen die Verbraucherschützer gegen die Fondsgesellschaft vor Gericht.

Die Deka wehrt sich gegen die Vorwürfe

Die Deka weist die Vorwürfe zurück. "Wir werden uns gegen die Klage juristisch wehren", sagte ein Sprecher. Die Schätzungen für den Nachhaltigkeitsfonds "Impact Aktien" seien nicht aus der Luft gegriffen, sondern beruhten auf belastbaren Nachhaltigkeitskriterien. Dienstleister, die auf eine jahrzehntelange Erfahrung mit der Analyse von Klimadaten und der Einhaltung von Nachhaltigkeitskriterien zurückgreifen könnten, hätten die Daten bereitgestellt, heißt es in einer Mitteilung der Deka. Erst kürzlich sei der Aktienfonds sogar mit einem Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet worden.

Die Verbraucherzentrale in Stuttgart beurteilt die Erfolgsaussichten vor Gericht positiv. Das langfristige Ziel der Verbraucherschützer ist ein gesetzlich reguliertes Kennzeichnungssystem für nachhaltige Investitionen. Denn im Moment könnten "Anbieter alles versprechen, ohne dass Verbraucher die Möglichkeit haben, die Werbeaussage zu überprüfen", sagt Bernhardt. Das soll sich aber bald ändern. Die EU will den Markt für nachhaltige Geldanlagen stärker regulieren. Die Deka wirbt derweil weiter mit ihren Beispielen, wie viel CO₂ oder Wasser sich mit ihrem Fonds einsparen lässt.

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