Grünheide/Frankfurt (Oder) (dpa) - Das Tauziehen um die Rodung von Wald auf dem Gelände der Fabrik von US-Elektroautohersteller Tesla vor Gericht geht weiter. Der US-Elektroautobauer Tesla darf auf seiner Baustelle in Grünheide bei Berlin per Gerichtsbeschluss vorerst doch nicht weiter Wald abholzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhängte am Donnerstag einen vorläufigen Rodungsstopp. (OVG 11 S 127/20)
Die Umweltverbände NABU und Grüne Liga hatten zuvor beim OVG Beschwerde gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) eingelegt, das die Abholzung erlaubt hatte. Bis über die Beschwerde entschieden sei, gelte die Zwischenverfügung, die eine Rodung untersage, sagte eine Gerichtssprecherin. Es solle lediglich verhindert werden, dass bereits vor der Entscheidung des Gerichts über die Beschwerde vollendete Tatsachen geschaffen werden.
Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) einen Eilantrag der Umweltverbände Nabu und Grüne Liga für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt hat, waren die Naturschützer vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) gezogen und hatten am Donnerstag eine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingereicht.
Tesla will das Werk in Grünheide bei Berlin ab Sommer nächsten Jahres in Betrieb nehmen. Zunächst sollen rund 500 000 Elektroautos von den Bändern rollen. Bisher baut das Unternehmen über einzelne vorläufige Zulassungen, weil die komplette umweltrechtliche Genehmigung des Landes Brandenburg noch aussteht. Naturschützer und Anwohner befürchten negative Folgen für die Umwelt.
Das Brandenburger Landesamt für Umwelt hatte die Rodung am Montag vor einer Woche genehmigt. Tesla braucht das Gelände den Angaben zufolge für Rohrleitungen und als Lagerungsmöglichkeit. Streit um die Bäume hatte es schon im vergangenen Winter gegeben.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hatte am Donnerstag entschieden, dass Tesla weiter Waldfläche auf seinem Gelände roden darf und einen Eilantrag der Umweltverbände für einen vorläufigen Rodungs-Stopp abgelehnt (VG 5 L 602/20). Die Verbände wenden sich gegen die vorzeitige Zulassung der Rodung von knapp 83 Hektar Wald auf dem Gelände, auf dem die Tesla-Fabrik entsteht.
Vom Gericht hieß es zur Entscheidung, die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Baumfällarbeiten sei rechtmäßig und die Abwägung der Belange des Naturschutzrechts durch das Brandenburger Landesamt für Umwelt nicht zu beanstanden. Am Dienstag hatte das Verwaltungsgericht zunächst die vorläufige Genehmigung für die Rodung im Eilverfahren gestoppt.
Den Naturschutzverbänden geht es vor allem um den Artenschutz. Sie bezweifeln, dass die Tiere von der Waldfläche wie vorgesehen umgesiedelt wurden. Bei ihrem Eilantrag hatten sie vor allem damit argumentiert, dass es Verstöße gegen ein Zugriffsverbot im Artenschutzrecht für die streng geschützten Zauneidechsen und Schlingnattern gab. „Das Verwaltungsgericht hat beim Artenschutz unsere vorgelegten Gutachten nicht ausreichend gewürdigt“, sagte Michael Ganschow, Landesgeschäftsführer der Grünen Liga Brandenburg, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.
Nachdem das Landesumweltamt den vorzeitigen Beginn einer Fällung von rund 90 Hektar Wald genehmigt hatte, wollten die Grüne Liga Brandenburg und der Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern dies mit Eilanträgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) stoppen. Damit hatten sie damals keinen Erfolg. Das OVG Berlin-Brandenburg stoppte dann das Baumfällen zunächst, bis es in einem endgültigen Beschluss die Eilanträge der Umweltverbände zurückwies. Damit konnte Tesla noch vor Beginn der Vegetationsperiode weiter Bäume fällen.
Wann die endgültige umweltrechtliche Genehmigung für die Tesla-Fabrik kommt, ist bisher offen. Eine Anhörung von Kritikern im Herbst, die Einwände geltend gemacht hatten, wurde zuletzt noch ausgewertet. Tesla-Chef Elon Musk will das künftige Werk auch zur weltgrößten Batteriefabrik machen.