Corona-Krise:"Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen nicht zulässig"

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Obwohl nicht trainiert werden kann, verlangen so manche Fitnessstudiobetreiber Beiträge. Was man dagegen tun kann. (Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Fitnessstudios sind wegen der Corona-Beschränkungen geschlossen. Viele Betreiber buchen die Mitgliedsbeiträge trotzdem ab. Was Verbraucherschützer Kunden empfehlen.

Von Sara Maria Behbehani

Wer ins Fitnessstudio geht, um sich abzureagieren oder innere Ausgeglichenheit zu finden, der dürfte in diesen Tagen enttäuscht sein. Nicht nur, weil die Studios aufgrund der Corona-Beschränkungen ohnehin geschlossen sind - weiterhin auch in Bayern, obwohl der Verwaltungsgerichtshof im Freistaat unter Verweis auf das Gleichheitsprinzip am Donnerstag die bisherige Schließung aufgehoben hatte, weil sonstige Sportstätten bis dahin geöffnet waren. Wegen der geforderten Gleichbehandlung sind dort ab Freitag nun einfach sämtliche Indoor-Sportstätten geschlossen. Nein, die Enttäuschung der Sportler dürfte auch daher rühren, weil die Fitnessbranche selbst derzeit einigen Ärger unter ihren Kunden auslöst. Davon berichten jedenfalls Verbraucherzentralen in Deutschland. Ein signifikanter Anteil ihrer Anrufer gehe jetzt, wie auch während des Lockdowns im Frühjahr, auf erboste Sportler zurück. Denn wie damals sind Fitnessstudios geschlossen, wobei das keineswegs bedeutet, dass Kunden deswegen ihre Mitgliedsbeiträge nicht mehr zahlen müssten. Viele Betreiber buchen das Geld wie gehabt einfach ab. Wer sein Geld im Frühjahr zurückholte, musste bei diversen Studios mit Mahnungen, Inkassoverfahren oder gar Klagen rechnen.

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