Schwerin:Neue Bedingungen für Fischerei: Verkaufswagen förderfähig

Schwerin (dpa/mv) - Für Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Jahresanfang neue Förderrichtlinien. So können künftig auch mobile Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung von Fisch gefördert werden, teilte das Agrarministerium am Dienstag mit. Außerdem werden Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ab sofort gleichberechtigt gefördert. Für Investitionen in die Aquakultur wurde die Förderobergrenze für die Gesamtinvestition auf 34 Millionen Euro angehoben.

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Schwerin (dpa/mv) - Für Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern gelten seit Jahresanfang neue Förderrichtlinien. So können künftig auch mobile Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung von Fisch gefördert werden, teilte das Agrarministerium am Dienstag mit. Außerdem werden Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe ab sofort gleichberechtigt gefördert. Für Investitionen in die Aquakultur wurde die Förderobergrenze für die Gesamtinvestition auf 34 Millionen Euro angehoben.

Im Land waren im vergangenen Jahr 230 Küstenfischer im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb tätig. Im Landesverband der Kutter- und Küstenfischer sind elf Fischereigenossenschaften und vier Erzeugerorganisationen Mitglied. In der Binnenfischerei sind 44 Unternehmen im Haupterwerb und sechs Fischer im Nebenerwerb registriert, mit insgesamt rund 270 Beschäftigten. Sie bewirtschaften mit dem Landesanglerverband zusammen 65 000 Hektar Gewässer. Insgesamt verfügt Mecklenburg-Vorpommern über 72 000 Hektar Binnengewässer. Hinzu kommen zwölf Betriebe der Aquakultur und Teichwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb.

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