Bürgerbewegung Finanzwende:Angriffslustig statt gemeinnützig

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Protestaktion von Aktivisten gegen die Klimapolitik der EZB: Was ist noch Engagement für Umweltschutz und Nachhaltigkeit, wo wird es allgemeinpolitisch? (Foto: Boris Roessler/dpa)

Ex-Grünen-Politiker Gerhard Schick verzichtet mit seiner "Bürgerbewegung Finanzwende" auf den Status als gemeinnütziger Verein - und reagiert damit auf einen jahrelangen Streit.

Von Caspar Dohmen, Berlin, und Stephan Radomsky, Berlin/München

Dass in der Politik jede Angriffsfläche ausgenutzt wird, gerade wenn Wahlen anstehen, das weiß Gerhard Schick nur zu gut. Und dass es dabei besonders oft ums Geld geht, auch. 13 Jahre lang saß er schließlich für die Grünen im Bundestag und machte sich einen Namen als Finanz- und Haushaltspolitiker, bevor er Mitte 2018 die "Bürgerbewegung Finanzwende" gründete: Die Nichtregierungsorganisation will sich für Umwelt- und Verbraucherschutz in der Finanzwirtschaft einsetzen, gegen Wirtschaftskriminalität kämpfen und den Einfluss von Banken- und Versicherungslobbyisten begrenzen. Dafür genießt die "Bürgerbewegung" beim Finanzamt den äußerst vorteilhaften Status als gemeinnütziger Verein. Noch.

Denn Schick, alleiniger Vorstand der "Bürgerbewegung Finanzwende", will nicht mehr, dass sein Verein gemeinnützig ist - auch wenn das erhebliche finanzielle Nachteile bedeutet: "Wir reagieren damit auf die rechtliche Lage und verschaffen uns mehr Handlungsmöglichkeiten für unsere Arbeit", sagt er der SZ. "Wir achten genau darauf, dass unsere Arbeit durch das Gemeinnützigkeitsrecht abgedeckt ist. Deswegen sind aber unsere Handlungsmöglichkeiten beschränkt." Mit dem Verzicht kommt Schick einem möglichen künftigen Entzug der Gemeinnützigkeit durch die Finanzbehörden zuvor, wie sie bereits andere politisch engagierte Vereine getroffen hat.

Der Schritt wirft ein Schlaglicht auf einen rechtlichen Streit, der seit zwei Jahren schwelt: Was darf als Engagement für "Volksbildung" oder "die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens" gelten? Was ist noch "Verbraucherschutz" oder "Umweltschutz" und darf also steuerlich gefördert werden? Und wo ist die Grenze zur "allgemeinpolitischen Betätigung" überschritten und ein Verein damit nicht mehr gemeinnützig?

Die Frage mag technisch klingen, für viele Vereine und Stiftungen kann sie aber überlebenswichtig sein. Denn wer vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt ist, genießt viele Erleichterungen, etwa bei der Körperschaft- und Umsatzsteuer. Und, vielleicht noch wichtiger: Er darf Spendenbescheinigungen ausstellen, die Spender wiederum in der Steuererklärung geltend machen können. Für viele Vereine ist das von großer Bedeutung.

Vor zwei Jahren urteilte der BFH gegen Attac - seitdem schwelt der politische Streit

Spätestens seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im Fall der globalisierungskritischen Organisation Attac vor zwei Jahren gelten dabei aber strenge Regeln: "Politische Bildung vollzieht sich in geistiger Offenheit. Sie ist nicht förderbar, wenn sie eingesetzt wird, um die politische Willensbildung und die öffentliche Meinung im Sinne eigener Auffassungen zu beeinflussen", urteilten die Richter damals ( Az. V R 60/17). In einer vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung stellten sie zudem klar, dass solch eine Einflussnahme auf Politik und Öffentlichkeit auch "kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck" sei ( Az. V R 14/20).

Der promovierte Ökonom Gerhard Schick, hier bei einer Parlamentsdebatte 2014, saß 13 Jahre lang für die Grünen im Bundestag und machte sich dort einen Namen als Finanz- und Haushaltspolitiker. Mit Steuer-Fragen kennt er sich also aus. (Foto: Rainer Jensen/dpa)

Für Schick und seine "Bürgerbewegung" bedeutet das ein handfestes Problem, wie er am Beispiel der öffentlichen Hilfen für die Nord-LB Ende 2019 erklärt: "Eine Kampagne, die richtig in den politischen Prozess eingreift, um Staatshilfen mit Steuergeldern für eine Bank zu stoppen, geht über die zulässige Betätigung einer gemeinnützigen Organisation hinaus." Genau solche Kampagnen aber will der Ex-Abgeordnete auf die Beine stellen.

Bisher habe sich sein Verein dennoch auf Aufklärungsarbeit beschränkt, womit er seinem eigenen Anspruch aber nicht gerecht werde, wie Schick sagt. "Zu unserem Grundimpuls gehört es, unsinnige Zahlungen von Steuergeldern in immenser Höhe an Banken zu verhindern." Auch den Kampf für eine Finanztransaktionssteuer könne man "als gemeinnützige Organisation nicht führen".

Dass sich die Rechtslage bald ändert, ist nicht absehbar. Eine grundlegende Reform des entsprechenden Paragrafen in der Abgabenordnung, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nach dem Attac-Urteil eigentlich anstrebte, ist am Widerstand der Union gescheitert. So wurden dem Gesetz zuletzt lediglich einige neue förderfähige Zwecke wie der Klimaschutz oder der Kampf gegen geschlechtliche Diskriminierung hinzugefügt. Weitergehende Vorschläge, gerade zum politischen Engagement, hätten dagegen "weder in der Bundesregierung noch im Bundesrat eine Mehrheit gefunden", heißt es aus dem Finanzministerium.

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Hinter dem Streit steht die Frage nach der Abgrenzung zwischen Vereinen und Parteien. Deren Aufgabe es ist es ja gerade, sich allgemeinpolitisch zu betätigen. Dafür werden auch Parteien steuerlich gefördert, unterliegen aber zugleich strengeren Transparenzregeln zu ihren Finanzen als Vereine. Zudem können zwar Parteimitgliedsbeiträge weitreichend von der Steuer abgesetzt werden, Spenden dagegen nur bis zu einer Höhe von 3300 Euro. Bei gemeinnützigen Vereinen liegt diese Obergrenze bei 20 Prozent der gesamten Einkünfte des Spenders pro Jahr - also womöglich deutlich höher. Darüber hinaus gehende Beträge können zudem als Spendenvortrag in die Steuererklärung des nächsten Jahres mitgenommen werden. Wäre es Non-Profit-Organisationen nun erlaubt, umfassend politisch aktiv zu werden, so die Sorge, könnte die Deckelung des Parteispenden-Steuerabzugs ausgehebelt werden.

"Eigentlich müssten die Regelungen zur Gemeinnützigkeit systematisch überarbeitet werden: grundsätzlicher und weniger am Einzelfall orientiert", sagt auch der ehemalige Präsident des BFH und Bundesverfassungsrichter, Rudolf Mellinghoff, der SZ. "Die Frage ist doch, was dient der 'selbstlosen Förderung der Allgemeinheit', wie es im Gesetz heißt? Da geht es schließlich um Steuergeld, die Förderung finanziert am Ende die Allgemeinheit." Mellinghoff befürwortet deshalb eine neue Rechtsform, angesiedelt zwischen Verein und Partei: "Diese Organisationen könnten dann ähnlich wie gemeinnützige Organisationen steuerfrei gestellt werden und Spenden empfangen; sie müssten aber ähnlich wie Parteien finanziell transparent sein, Rechenschaft ablegen und die Namen großer Spender veröffentlichen", sagt er. "Dann wäre klar: Wer sich auf das allgemeinpolitische Feld begibt, muss sich den gleichen Wettbewerbsbedingungen stellen."

Gerhard Schick will mit der "Bürgerbewegung Finanzwende" erst einmal zweigleisig fahren: mit einem gewöhnlichen, nicht steuerlich geförderten Verein und einer gemeinnützigen GmbH. Die soll sich um Verbraucherschutzthemen und Bildungsarbeit kümmern, der Verein soll damit frei werden für die Kampagnen. Für seine 4300 Fördermitglieder heißt das aber auch, dass sie für 2021 keine Spendenquittung mehr erhalten. Offen ist, wie viele dann ihre Unterstützung zurückziehen. "Durch den jetzigen Schritt stellt sich Finanzwende rechtlich neu auf, damit wir politisch klare Kante gegen die Finanzlobby zeigen können, wenn das nötig ist", sagt Schick. Über eine Gemeinnützigkeit für den Verein könne man wieder nachdenken, wenn sich die Gesetzeslage ändere. Dann also, wenn Schick und seine Leute für ihre Aktionen nicht mehr angreifbar wären, zumindest finanziell.

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