Finanzen:Zwei Monate länger Zeit für die Steuererklärung

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Bisher müssen Steuererklärungen bis spätestens 31. Mai des Folgejahres abgegeben werden. (Foto: Arno Burgi)

Berlin (dpa) - Bürger erhalten mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung, müssen im Gegenzug bei verspätet eingereichten Unterlagen aber mit schärferen Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzespläne will der Bundestag an diesem Donnerstag beschließen.

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Berlin (dpa) - Bürger erhalten mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung, müssen im Gegenzug bei verspätet eingereichten Unterlagen aber mit schärferen Strafen rechnen. Entsprechende Gesetzespläne will der Bundestag an diesem Donnerstag beschließen.

Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuererklärung allerdings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automatisch Verspätungszuschläge fällig.

Der Bund der Steuerzahler begrüßte die Fristverlängerung. „Das ist für uns ein großer Erfolg, weil viele Steuerzahler für diesen Zeitraum künftig keine Fristverlängerung mehr beim Finanzamt beantragen müssen, um ihre Erklärung später abgeben zu können“, sagte Verbands-Präsident Reiner Holznagel am Mittwoch. Die Finanzämter beginnen nach seinen Angaben ohnehin erst im März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen, „so dass es nur gerecht ist, wenn auch die Bürger mehr Zeit für die Erklärung bekommen“.

Erstmals soll die um zwei Monate verlängerte Frist im Steuerjahr 2018 gelten. Ehepaare etwa mit Lohnsteuerklasse III und V müssen demnach für 2018 erst bis zum 31. Juli 2019 ihre Steuererklärung abgegeben.

Der Finanzausschuss billigte am Mittwoch die Gesetzespläne und die Nachbesserungen, die bereits am Montag bekanntgeworden waren. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll demnach nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen.

Mehr Zeit sollen auch Steuerzahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein.

Die automatisch fälligen Zuschläge sollen nur dann greifen, wenn die Steuererklärung nicht innerhalb dieser 14 Monate nach Ende des Besteuerungszeitraumes abgegeben und keine Fristverlängerung beantragt wurde. Für 2018 müsste demnach die Steuererklärung bis spätestens Ende Februar 2020 abgegeben werden, wenn man einen Steuerberater hat. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich demnach nichts.

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