Wiesbaden:Knapp eine Million Euro an Spenden für Pflegeheime in 2020

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Zwei pflegebedürftige Frauen sitzen in einem Pflegeheim in ihren Rollstühlen nebeneinander. (Foto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild)

Hessens Altenheime und Pflegedienste haben im vergangenen Jahr bis Mitte November knapp eine Million Euro gespendet oder vererbt bekommen. Das teilte das...

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Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessens Altenheime und Pflegedienste haben im vergangenen Jahr bis Mitte November knapp eine Million Euro gespendet oder vererbt bekommen. Das teilte das Sozialministerium in Wiesbaden auf eine parlamentarische Anfrage des FDP-Abgeordneten Yanki Pürsün mit. Vom Grundsatz her ist es verboten, dass Heimbetreiber oder -mitarbeiter von Bewohnern Geld oder Wertgegenstände annehmen. Allerdings sind Ausnahmen möglich, die vom Regierungspräsidium Gießen genehmigt werden müssen.

Auch ambulanten Betreuungs- und Pflegediensten ist die Annahme von Spenden oder eines Erbes seit 2012 grundsätzlich untersagt. Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass die Hilfs- oder Arglosigkeit betreuungs- und pflegebedürftiger Menschen in finanzieller Hinsicht ausgenutzt wird, wie das Ministerium erläuterte.

Die Zahl der genehmigten Ausnahmen stieg den Angaben zufolge von 110 im Jahr 2010 auf 322 im Jahr 2019. Im vergangenen Jahr waren es bis 17. November 288 Fälle gewesen. Die jährlichen Gesamtsummen variierten in dieser Zeitspanne von 557 852 Euro (2019) bis gut 1,6 Millionen Euro (2018). Einen ungewöhnlichen Ausreißer nach oben gab es 2017 mit einer Summe von rund 7,7 Millionen Euro. In dem Jahr seien mehrere Erbschaften in außergewöhnlicher Höhe genehmigt worden.

„Verstöße gegen das Annahmeverbot werden nur selten festgestellt“, teilte das Sozialministerium mit. 2017 sei eine Gesetzeslücke geschlossen worden, wonach Geld auch nicht mehr an nahe Angehörige von Betreibern oder Mitarbeitern von Pflegeeinrichtungen fließen darf. Seit 2010 seien sieben Anträge abgelehnt worden, darunter eine Erbschaft in Höhe von 1,5 Millionen Euro 2016. Das Verwaltungsgericht Kassel habe dieses Entscheidung im Sommer 2020 bestätigt.

Während stationäre Einrichtungen regelmäßig überprüft werden, geschieht dies bei ambulanten Anbietern nur anlassbezogen, „so dass hier eine vergleichbare Prüfdichte“ nicht gegeben ist, wie das Sozialministerium erläuterte.

© dpa-infocom, dpa:210130-99-231224/2

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