Finanzen:Steuerklassen-Wechsel für 2018 noch bis 30. November möglich

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Berlin (dpa/tmn) - Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Für das laufende Jahr 2018 ist dies noch bis spätestens 30. November möglich.

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Berlin (dpa/tmn) - Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können einmal im Jahr ihre Steuerklasse wechseln. Für das laufende Jahr 2018 ist dies noch bis spätestens 30. November möglich.

Mit einer geschickten Wahl der Steuerklasse steht zusammenveranlagten Paaren unter Umständen jeden Monat mehr Nettogehalt zur Verfügung. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) aufmerksam.

Denn die Wahl der Steuerklasse kann sich stark auf die Höhe bestimmter Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Unterhalt, Krankengeld oder Elterngeld auswirken. Paare sollten sich damit beschäftigen, wenn sich ihre Lebensverhältnisse im kommenden Jahr voraussichtlich ändern - etwa wenn einem die Arbeitslosigkeit droht.

Paare können zwischen drei Steuerklassen wählen: Die Steuerklasse IV/IV teilt das Finanzamt seit Anfang 2018 frisch Verheirateten automatisch zu - unabhängig davon, ob beide berufstätig sind. Pauschalen und Freibeträge verteilt der Fiskus dabei gleichmäßig auf beide Partner. Zu viel gezahlte Steuern können sich Paare nachträglich über die Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Die Steuerklasse III/V eignet sich, wenn nur ein Partner berufstätig ist oder mehr als 60 Prozent des gemeinsamen Arbeitslohnes verdient. Der Hauptverdiener wählt dann die Klasse III, sein Partner V.

Die Steuerklasse IV mit Faktor berücksichtigt sehr genau die voraussichtliche Steuerbelastung des Paares. Größere Erstattungen oder Nachzahlungen bleiben laut BVL dann unter der Voraussetzung aus, dass die persönlichen Verhältnisse sich im laufenden Jahr nicht ändern. Das Finanzamt rechnet bei dieser Steuerklasse bereits jeden Monat beim Lohnabzug die prozentuale Aufteilung von Freibeträgen oder Pauschalen aus und teilt diese unter den Partnern genau auf.

Wer die Steuerklassenkombination III/V oder die Variante IV mit Faktor wählt oder sich Freibeträge eintragen lässt, ist in jedem Fall dazu verpflichtet, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben.

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