Finanzen:Staatsminister: Neuwahlen bei unter 120 Stimmen angebracht

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Athen (dpa) - Innerhalb der griechischen Regierung werden Neuwahlen als geboten betrachtet, falls die Links-Rechts-Koalition unter Ministerpräsident Alexis Tsipras bei der Parlamentsabstimmung zum neuen Hilfsprogramm unter 120 Stimmen fallen sollte.

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Athen (dpa) - Innerhalb der griechischen Regierung werden Neuwahlen als geboten betrachtet, falls die Links-Rechts-Koalition unter Ministerpräsident Alexis Tsipras bei der Parlamentsabstimmung zum neuen Hilfsprogramm unter 120 Stimmen fallen sollte.

„Es ist logisch, eine Regierung kann so nicht stehen bleiben“, sagte der griechische Staatsminister Alekos Flambouraris am Donnerstag im griechischen Fernsehen, Stunden vor dem erwarteten Votum in der Nacht zum Freitag. „Dann werden wir gezwungen sein, so schnell wie möglich dieses Thema zu lösen. Ein Datum (für Neuwahlen) kann ich nicht nennen.“ Auf jeden Fall sei Tsipras derjenige, der die Entscheidungen nach der Abstimmung treffen werde.

Das griechische Parlament hat 300 Abgeordnete, die nötige Regierungsmehrheit liegt demnach bei 151 Stimmen. Die Fraktion des Regierungslagers hat 162 Abgeordnete. Bei zwei früheren Abstimmungen über Spar- und Reformauflagen der Gläubiger verlor die Koalition zweimal ihre Regierungsmehrheit, aufseiten der Linkspartei Syriza gab es jeweils viele Abweichler. Die Regierungsmehrheit schrumpfte bei einer dieser Abstimmungen auf 123 Abgeordnete. In beiden Fällen konnten die Sparprogramme nur mit den Stimmen der Opposition verabschiedet werden.

Eine Regierung kann aber laut Verfassung auch als Minderheitsregierung das Land weiter führen, wenn sie von den anderen Parteien geduldet wird oder das Parlament nicht vollzählig ist. So konnte bislang die Regierung Tsipras weiter im Amt bleiben. Rechtlich gesehen wäre zwar auch eine Verabschiedung von Gesetzen mit weniger als 120 Stimmen möglich, wenn dies bei hoher Abwesenheitsquote einer relativen Mehrheit der anwesenden Parlamentarier entspräche. Um faktisch auch das Vertrauen des Parlaments zu genießen, darf eine Minderheitsregierung laut Verfassung (Artikel 84, Absatz 6) aber über „nicht weniger als zwei Fünftel der Gesamtzahl der Abgeordneten“ (120 Stimmen) verfügen.

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