Finanzen - Rudolstadt:Rechnungshof: Kriterien für Einsatz von Lottogeldern fehlen

Deutschland
Der Thüringer Rechnungshof. Foto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Rudolstadt (dpa/th) - Der Rechnungshof hat fehlende Kriterien für die Verwendung von Millionenbeträgen kritisiert, die die Thüringer Lotto-Gesellschaft an Sozialverbände zahlt. Wofür die Gelder genau eingesetzt werden, sei dadurch nicht überprüfbar, heißt es in einem Bericht des Rechnungshofs. Er sei Ausschüssen des Landtags zur Verfügung gestellt worden, bestätigte Rechnungshofpräsident Sebastian Dette auf Anfrage einen Bericht der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstag). Erforderlich sei, dass das Land das Nachweisverfahren für die Empfänger der Lottomittel eindeutig regelt.

Nach dem Rechnungshofbericht gehen jährlich aus den Spieleinnahmen von Thüringenlotto rund fünf Millionen Euro an die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der unter anderem die AWO angehört. Die Liga leite das Geld "nach eigenen Maßstäben an ihre Mitglieder weiter". Die Erkenntnisse des Rechnungshofs sollen in seinem Jahresbericht, der im Juli vorgelegt wird, enthalten sein.

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