Mainz:Steuerberater gegen Anzeigepflicht für Steuersparmodelle

Mainz (dpa/lrs) - Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz ist gegen die Pläne für eine Anzeigepflicht von findigen Anlagemodellen zur Steuervermeidung. Die derzeit diskutierten Vorschläge seien "unverhältnismäßig und unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses zwischen dem Steuerzahler und seinem Berater", sagte Kammerpräsident Edgar Wilk vor dem Jahresempfang der Wirtschaft am Mittwoch in Mainz. "Eine solche Pflicht lässt sich nicht verfassungskonform umsetzen."

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Mainz (dpa/lrs) - Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz ist gegen die Pläne für eine Anzeigepflicht von findigen Anlagemodellen zur Steuervermeidung. Die derzeit diskutierten Vorschläge seien „unverhältnismäßig und unvereinbar mit der verfassungsrechtlich geschützten Vertraulichkeit des Mandatsverhältnisses zwischen dem Steuerzahler und seinem Berater“, sagte Kammerpräsident Edgar Wilk vor dem Jahresempfang der Wirtschaft am Mittwoch in Mainz. „Eine solche Pflicht lässt sich nicht verfassungskonform umsetzen.“

Bei den sogenannten Steuergestaltungsmodellen geht es um Anlagegeschäfte, bei denen legale Möglichkeiten ausgenutzt werden, um so wenig Steuern zahlen zu müssen wie möglich. Besonders bekannt geworden sind die als „Cum-Ex“ bezeichneten Transaktionen, bei denen Kapitalertragsteuer einmalig gezahlt, aber mehrfach erstattet wurde. Dadurch gingen dem deutschen Staat nach Medieninformationen mindestens 55,2 Milliarden Euro verloren.

Der Gesetzentwurf der Länderfinanzminister widerspreche dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung von Steuerzahlern wie Beratern, sagte Wilk der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich sei alles erlaubt, was nicht verboten sei. Unerwünschte Gestaltungen könnten damit auch in Zukunft nicht schneller aufgedeckt werden als bisher. Es entstehe nur ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand für die Betroffenen und eine weitere Rechtsunsicherheit, kritisierte der Präsident der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.

Die Vorschläge der Finanzministerkonferenz sollen ebenso wie eine EU-Richtlinie für eine grenzüberschreitende Anzeigepflicht in einen Gesetzentwurf der Bundesregierung einfließen. Die EU-Richtlinie muss bis Ende des Jahres umgesetzt werden.

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