Finanzen - Mainz:Nutzung von Dienst-Handys: Rechnungshof-Kritik

Mainz (dpa/lrs) - Das Land Rheinland-Pfalz hat die Nutzung von dienstlichen Smartphones und Tablet-Computern nach Kritik des Rechnungshofs auf eine einheitliche Grundlage gestellt. In seinem am Dienstag vorgelegten Bericht stellt der Landesrechnungshof das Ergebnis einer Überprüfung dieser mobilen Endgeräte vor. Demnach waren 2017 rund 2000 mobile Endgeräte von 16 verschiedenen Herstellern verwendet worden, davon mehr als die Hälfte bei der Polizei. "Eine einheitliche Produktstrategie auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war nicht vorhanden", heißt es im Jahresbericht des Rechnungshofs.

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Mainz (dpa/lrs) - Das Land Rheinland-Pfalz hat die Nutzung von dienstlichen Smartphones und Tablet-Computern nach Kritik des Rechnungshofs auf eine einheitliche Grundlage gestellt. In seinem am Dienstag vorgelegten Bericht stellt der Landesrechnungshof das Ergebnis einer Überprüfung dieser mobilen Endgeräte vor. Demnach waren 2017 rund 2000 mobile Endgeräte von 16 verschiedenen Herstellern verwendet worden, davon mehr als die Hälfte bei der Polizei. "Eine einheitliche Produktstrategie auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung war nicht vorhanden", heißt es im Jahresbericht des Rechnungshofs.

Die Prüfer stellten bei einer Untersuchung der Dienstgeräte außerhalb der Polizei fest, dass 59 verschiedene Betriebssystemversionen auf den Geräten installiert waren. Bei 62 Prozent der Geräte waren die Betriebssysteme nicht auf einem aktuellen Stand. "Dadurch waren ein sicherer Betrieb und der Datenschutz nicht gewährleistet." Bei einem großen Teil der dienstlichen Smartphones werde eine private Nutzung zugelassen oder geduldet, stellten die Experten des Rechnungshofs fest. Dabei sei aber keine Einwilligungserklärung der Nutzer eingeholt worden, um die Vertraulichkeit dienstlicher Daten zu sichern - etwa in einem technisch von der privaten Nutzung abgekapselten Bereich.

"Man hat festgestellt, dass es Sicherheitsmängel gibt", sagte Rechnungshofpräsident Jörg Berres. Daraufhin erließ das Innenministerium eine Verwaltungsvorschrift für die einheitliche Verwendung von Dienstgeräten, die im Dezember 2018 vom Kabinett beschlossen wurde.

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