Finanzen:Schlussabrechnung der Corona-Hilfen: Land für Verlängerung

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Foto: Boris Roessler/dpa/Symbolbild)

Ende März endet die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen. Unternehmen müssen bis dahin alle notwendigen Nachweise eingereicht haben. Sonst droht die Rückforderung.

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Hamburg (dpa/lno) - Angesichts der nach wie vor angespannten Lage in vielen Branchen hat Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) für eine Fristverlängerung für die Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen des Bundes plädiert. Unternehmen, die solche Hilfen erhalten haben, müssten bis Ende des Monats alle Nachweise für ihre Berechtigung erbringen, ansonsten drohe die vollständige Rückforderung inklusive Zinsen, sagte er am Donnerstag nach Beratungen mit seinen Länderkollegen der Deutschen Presse-Agentur. Seinerzeit sei man davon ausgegangen, dass Deutschland nach Corona schnell wieder aus dem Krisenmodus herauskomme und etwaige Rückzahlungen kein Problem für die Unternehmen darstellen würden.

„Die schwierige Gesamtlage kann jetzt jedoch dazu führen, dass Unternehmen neu in Schieflage geraten, die wir nach bestem Wissen und Gewissen in der Corona-Zeit mit Steuergeld gerettet haben und die in Normalzeiten auch eine Fortführungsperspektive hätten“, warnte der SPD-Politiker. „Nach Gesprächen hierzu mit Handelskammer und Steuerberaterkammer sage ich: Wir sollten schnell pragmatisch die Fristen verlängern sowie Stundungen und Ratenzahlungen ausweiten - die Verunsicherung bei vielen Betroffenen ist mit Händen zu greifen.“

Allein in Hamburg wurden Dressel zufolge seit Beginn der Förderung mit Corona-Hilfen rund 150 000 Anträge mit einem Auszahlungsvolumen von rund 3,8 Milliarden Euro bewilligt. Für 13 100 Anträge auf Bundeshilfen stehe die Schlussabrechnung noch aus.

© dpa-infocom, dpa:240307-99-256891/2

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