Finanzen:Bundestag stimmt über Bund-Länder-Finanzpakt ab

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Der Bundestag stimmt heute über die Reform der Finanzbeziehungen von Bund und Ländern ab. (Foto: Wolfgang Kumm)

Berlin (dpa) - Die Finanzströme zwischen Bund und Ländern sollen ab dem Jahr 2020 neu geordnet werden - der nach jahrelangen Verhandlungen ausgehandelte Kompromiss nimmt nun die letzten Hürden. Heute Vormittag stimmt der Bundestag namentlich über den neuen Finanzpakt ab.

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Berlin (dpa) - Die Finanzströme zwischen Bund und Ländern sollen ab dem Jahr 2020 neu geordnet werden - der nach jahrelangen Verhandlungen ausgehandelte Kompromiss nimmt nun die letzten Hürden. Heute Vormittag stimmt der Bundestag namentlich über den neuen Finanzpakt ab.

Für die Grundgesetzänderungen ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Diese gilt angesichts des Stimmenpolsters von Union und SPD als sicher. An diesem Freitag berät der Bundesrat abschließend über das umfangreiche Gesetzespaket. Auch in der Länderkammer zeichnet sich trotz Regierungsumbildungen die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit ab.

Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzen ist das größte Reformvorhaben der schwarz-roten Koalition in der im Herbst endenden Legislaturperiode. Im Oktober hatten sich Bund und Länder nach zähen Verhandlungen auf ein Reformpaket verständigt. Danach sollen die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund erhalten - Tendenz steigend. Das ist deutlich mehr Geld als bisher. Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen.

Bis zuletzt umstritten waren die Pläne für die künftige Autobahngesellschaft des Bundes. Mit der Infrastrukturgesellschaft will der Bund für mehr Effizienz in Planung, Bau und Betrieb der Autobahnen und Bundesstraßen sorgen. Die Länder geben Befugnisse ab. Union und SPD hatten sich erst kürzlich auf zusätzliche Privatisierungsschranken im Grundgesetz verständigt, um eine Veräußerung der Gesellschaft und von Autobahnen auch durch die Hintertür zu verhindern. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist erstmals verfassungsrechtlich ausgeschlossen. 

Als prominentester Gegner der Reform in den Regierungsreihen gilt Bundestagspräsident Norbert Lammert. Bei der Probeabstimmung lehnte er das Gesetzespaket wie angekündigt ab. Lammert kritisiert vor allem, dass dafür das Grundgesetz an zahlreichen Stellen geändert werden soll. Er befürchtet außerdem eine zunehmende Entwicklung hin zu einem Zentralstaat. 

„Dass die umfangreiche geplante Neuregelung verfassungswidrig sei, behaupte ich nicht“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland. „Aber offenbar geht es nur auf dem Weg einer Serie von Verfassungsänderungen, die ich für formal grenzwertig, um nicht zu sagen indiskutabel halte und die in der Sache höchst problematisch ist.“

Das komplizierte Gesetzgebungsverfahren enthält 13 Änderungen des Grundgesetzes und zahlreiche einfachgesetzliche Änderungen. Die Union hat 309 Abgeordnete, die SPD 193. Zusammen verfügt die Koalition über 82 Stimmen mehr als für eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig sind.

Mit der Reform soll ab 2020 ein einfacheres, transparenteres und gerechteres Ausgleichssystem gelten. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz spricht von einem fairen Kompromiss. „Es wird keiner schlechter dastehen als zuvor“, sagt der SPD-Politiker. Alle Länder würden eine Finanzkraft von mindestens 95 Prozent erreichen.

Der haushaltspolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Eckhardt Rehberg (CDU), nannte den Kompromiss aus gesamtstaatlicher Sicht einen Schritt in die richtige Richtung: „Der Bund ist den Ländern finanziell sehr weit entgegengekommen und unterstützt sie ab 2020 mit rund zehn Milliarden Euro.“ Er verwies auch auf die zusätzlichen Kompetenzen sowie Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes.

Nach Angaben von Unions-Fraktionsvize und Bildungsexperte Michael Kretschmer (CDU) kommt inzwischen fast jeder fünfte öffentliche Euro für die Hochschulen vom Bund. Diese Kraftanstrengung dürfe mit der Grundgesetzänderung jedoch nicht zu einem Rückzug der Länder aus der Finanzierung führen: „Die neuen Kontrollrechte für den Bundesrechnungshofs werden solche Tendenzen hoffentlich verhindern.“

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