Finanzen:Abgabe der Grundsteuererklärung läuft schleppend

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Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung läuft Ende Januar ab. Doch einen Monat davor hat nicht einmal die Hälfte der Berliner Immobilienbesitzer die erforderlichen Daten eingereicht.

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Berlin (dpa/bb) - Bei der Abgabe der Grundsteuererklärung geht es in Berlin weiter nur schleppend voran. Die bereits verlängerte Frist dafür läuft Ende Januar ab. Dennoch ist erst weniger als die Hälfte der infrage kommenden Berliner der Verpflichtung nachgekommen, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen, die Grundlage für die bundesweit angekündigte Neuberechnung der Grundsteuer sein soll. „Wir sind jetzt bei etwas über 44 Prozent“, sagte der Sprecher der Finanzverwaltung, Frederik Bombosch, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.

Insbesondere bei gewerblichen Eigentümern sei die Quote noch gering, bei privaten Haus- und Wohnungsbesitzern deutlich höher, sagte Bombosch. Grundstücks- und Immobilieneigentümer müssen die Grundsteuererklärung abgeben, weil das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherige Bemessungsmethode als mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar eingeschätzt hatte. Als Frist für die Abgabe war zunächst Ende Oktober festgelegt worden. Sie wurde allerdings um drei Monate verlängert, nachdem sich abgezeichnet hatte, dass es eng werden dürfte.

Auch der Zeitpunkt für die Schreiben, mit denen säumige Berliner an die Abgabepflicht erinnert werden sollen, habe sich entsprechend auf Februar/März verschoben, sagte Bombosch. Die Finanzverwaltung rechnet mit Kosten von rund 160.000 Euro für das Verschicken der Briefe, wie aus einer Antwort von Finanzstaatssekretärin Barbro Dreher auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Alexander Herrmann hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Finanzverwaltung geht von insgesamt rund 863.500 Erklärungen aus, die berlinweit eingereicht werden müssen.

Das Land Berlin hat sich nach Angaben der Finanzverwaltung der Mehrzahl der Bundesländer angeschlossen, die das sogenannte Bundesmodell umsetzen. Danach wird die Grundsteuer ab 2025 anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert ermittelt, die den tatsächlichen Wert des Grundbesitzes widerspiegeln sollen.

© dpa-infocom, dpa:221229-99-44518/2

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