Finanzen:Bei Abfragefrist fehlten viele Grundsteuererklärungen

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Das Wort Grundsteuer erscheint auf einem Computerbildschirm. (Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild)

Vor mehr als einem Jahr endete die Abgabefrist für Grundsteuererklärungen. Auch das Land musste diese Angaben einreichen. In vielen Fällen geschah das nicht innerhalb der vorgesehenen Frist.

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Hannover (dpa/lni) - Zur Abgabefrist für Grundsteuererklärungen haben in Niedersachsen viele Angaben des Landes gefehlt. Zum Fristende 31. Januar 2023 wurden 2100 Erklärungen von Immobilien im Landeseigentum nicht abgegeben, wie die oppositionelle CDU-Landtagsfraktion unter Berufung auf eine Antwort der Staatskanzlei am Donnerstag in Hannover mitteilte. Rund 1300 Erklärungen gingen bis dahin ein. Die Antwort der Staatskanzlei liegt der dpa vor. Viele der fehlenden Erklärungen wurden demnach nachgeholt, bis Mitte November vergangenen Jahres fehlten noch rund 150.

Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber bis Ende Januar 2023 verlängert. CDU-Finanzpolitiker Ulf Thiele sagte laut Mitteilung: „Das Land sollte als Vorbild vorangehen und gesetzliche Pflichten beachten und nicht brechen.“

Thiele hatte im vergangenen Herbst angekündigt, Klage gegen die Landesregierung vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg einzureichen. Der CDU-Politiker hatte nach damaligen Angaben keine konkreten Zahlen der Landesregierung erhalten, wie viele Grundsteuererklärungen das Land selbst abgegeben hat und wie viele nicht. Er sah seine Rechte als Abgeordneter verletzt und kündigte ein Organstreitverfahren an.

Eine Sprecherin des Finanzministeriums sagte damals, es gebe keine Möglichkeit, durch einen automatischen Ablauf der Finanzämter zu filtern, ob das Land Eigentümer eines Grundstücks sei.

Ein Ministeriumssprecher sagte am Donnerstag, dass ab Mai 2023 Erinnerungsschreiben verschickt wurden, wie auch bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern. Derzeit fehle noch eine mittlere zweistellige Zahl an Erklärungen, die möglichst schnell abgegeben werden sollen.

In der Antwort der Staatskanzlei hieß es nun, man habe der Auskunftspflicht damals nicht vollumfänglich genügt. „So gut es ist, dass die Antwort nun vorliegt, so bitter ist es, dass die Landesregierung erst angesichts einer Klage vor dem Staatsgerichtshof bereit war, ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht nachzukommen“, kritisierte Thiele.

© dpa-infocom, dpa:240215-99-999733/3

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