München (dpa/tmn) - Im Supermarktregal lagern Apfelsaft, Apfelnektar und sogenannte Apfelsaftgetränke oft direkt nebeneinander. Steht Apfelnektar oder Apfelsaftgetränk auf dem Etikett, so besteht der Inhalt - anders als bei Apfelsaft - aber nicht komplett aus Früchten.
Beiden Getränken dürfen Wasser, Zucker und Aromastoffe zugesetzt werden, erläutert der Verbraucherservice Bayern. Apfelnektar dürfe pro Liter 200 Gramm Zucker enthalten, zur Hälfte muss er aus Apfelsaft bestehen. Im Apfelsaftgetränk müssen nur 30 Prozent Saft stecken, eine Obergrenze für Zucker gibt es darüber hinaus nicht.
Wer dagegen zu reinem Apfelsaft greift, hat damit eine gute Ergänzung zur gesunden Ernährung - der Saft enthält Vitamine, Kalium, Kalzium und Magnesium. Wegen seines hohen eigenen Zuckergehalts sollte man allerdings nicht mehr als ein Glas reinen Apfelsaft am Tag trinken.