EEG:Nächste Reform des Ökostroms

Von Michael Bauchmüller, Leipzig/Halle

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, steht vor seiner nächsten großen Reform. Ein entsprechender Entwurf sei erarbeitet, hieß es am Dienstag aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Ziel sei es, ihn "sehr zeitnah" innerhalb der Bundesregierung abzustimmen. In der internen Kabinettszeitplanung ist auch schon ein erster Termin reserviert: der 23. September.

Zu regeln gibt es darin jede Menge Kleinigkeiten, aber auch das große Ganze. So soll das Ökostrom-Ziel der Koalition in das Gesetz aufgenommen werden: ein Anteil erneuerbarer Energien am Strommix von 65 Prozent bis 2030. Von diesem Anteil wiederum lassen sich andere Vorgaben ableiten, etwa der nötige jährliche Zubau. Davon wiederum hängt der Umfang der Ausschreibungen ab, über die seit 2016 die Förderung zugeteilt wird. Die Windkraft an Land hatte allerdings zuletzt einen regelrechten Einbruch hinnehmen müssen - auch wegen schleppender Genehmigungsverfahren und Widerständen gegen neue Anlagen vor Ort.

Beides soll die Gesetzesnovelle nun angehen. So sollen Kommunen und Bürger künftig stärker an den Erlösen von Ökostrom-Projekten beteiligt werden. Vorschläge dafür reichten zuletzt von höheren Grundsteuersätzen für Windparks über verpflichtende Zahlungen an die Standort-Kommunen bis hin zu vergünstigten Stromtarifen für deren Bürger. Auch eine stärkere regionale Steuerung des Zubaus soll Teil der Novelle werden, etwa durch besondere Fördersätze in windschwachen Regionen. Dies soll Engpässe im Netz vermeiden. Streitfragen allerdings dürfte es noch einige geben. Etwa rund um jene Anlagen, die nach 20 Jahren Betrieb bald aus der Förderung herausfallen. Vor allem Niedersachsen verlangt für sie eine Anschlussförderung.

© SZ vom 26.08.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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