Windparks, die nach 20 Jahren aus der Ökostrom-Förderung fallen, können jenseits einer Übergangszeit nicht mehr auf eine Anschlussförderung hoffen. Die EU-Kommission habe beihilferechtliche Bedenken geltend gemacht, heißt es aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums. Stattdessen sollen die ersten so genannten "Ü-20"-Windräder nun, anders als ursprünglich geplant, nur ein Jahr lang einen Aufschlag auf den Marktwert ihres Stroms erhalten. Danach müssten sie mit dem auskommen, was ihr Strom am Markt einspielt. Dort hätten sich die Preise zuletzt "erfreulich" entwickelt, heißt es aus dem Ministerium. Das Ökostromgesetz EEG soll entsprechend geändert werden, eine Formulierungshilfe dafür sei erarbeitet. Auch der Anschluss von Windparks im Küstenmeer soll per Formulierungshilfe noch erleichtert werden. Ihre Anbindung soll sich leichter auf die Gemeinschaft der Netznutzer umlegen lassen.
EEG:Alte Windräder verlieren Förderung
Von Michael Bauchmüller, Berlin
Lesen Sie mehr zum Thema