Fondsgesellschaft:DWS erzielt kleinen Sieg vor dem Arbeitsgericht

Lesezeit: 2 min

Die DWS ist die größte Fondsgesellschaft in Deutschland. Sie muss sich derzeit mit Greenwashing-Vorwürfen auseinander setzen. (Foto: Arne Dedert/dpa)

Die Kündigung der früheren Nachhaltigkeitschefin der DWS war laut einem Frankfurter Gericht rechtmäßig. Ausgestanden ist die Sache für die Deutsche-Bank-Tochter damit aber längst nicht.

Von Meike Schreiber , Frankfurt

Ein kleiner Etappensieg für die Deutsche-Bank-Tochter DWS im Streit um Greenwashing-Vorwürfe ihrer ehemaligen Nachhaltigkeitschefin Desiree Fixler: Das Arbeitsgericht Frankfurt wies die Klage der früheren Mitarbeiterin gegen ihre Kündigung vor einem Jahr am Montag ab, ohne die Entscheidung zunächst zu begründen. In der Verhandlung ging es unter anderem um Formalitäten, also die Frage, ob die Managerin noch in der Probezeit gekündigt wurde oder nicht. Fixlers Anwältin trug vor, dass sie bereits vor ihrem offiziellen Arbeitsbeginn im September 2020 rund 170 E-Mails mit teilweise vertraulichem Inhalt erhalten und auch an Management-Meetings teilgenommen habe. Der Anwalt der DWS sagte, dass ihr zu diesem Zeitpunkt bekannt war, dass sie noch keinen gültigen Arbeitsvertrag habe; sie habe daher auch eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnet.

Der Kern der Vorwürfe - dabei ging es um potenzielles Greenwashing von Wertpapierfonds - wurde in der nur rund 20-minütigen Verhandlung hingegen kaum gestreift. Als Fixler im Frühjahr 2021 nach nur einem halben Jahr entlassen wurde, hatte die DWS angedeutet, es habe ihr "an Zugkraft" gefehlt. Fixler sah ihre Reputation zerstört und wandte sich im Sommer an das Wall Street Journal: Man habe sie entlassen, nachdem sie auf falsche Angaben zu Nachhaltigkeitsfonds im Geschäftsbericht hingewiesen und Verbesserungen angemahnt habe, sagte sie der Zeitung. Das wäre auch arbeitsrechtlich problematisch. Die DWS wies das zurück. Aber kaum vier Wochen später wurde bekannt, dass außer der US-Börsenaufsicht SEC auch das US-Justizministerium DOJ die Vorwürfe untersucht. Die Konzernmutter Deutsche Bank ist in den USA an der Börse gelistet und die DWS vertreibt dort auch Fonds. Der Börsenkurs der DWS brach daraufhin um fast 15 Prozent ein. Bis heute hat sich die Aktie davon nicht ganz erholt. Am Montag gab der Kurs der DWS mehr als vier Prozent nach und notierte nur noch bei rund 35,60 Euro, was allerdings dem schwachen Aktienmarkt geschuldet gewesen sein dürfte.

Fixler sagte der SZ, sie sei enttäuscht von dem Urteil. Sie habe erwartet, dass sich das Gericht intensiver mit ihren Vorwürfen auseinandersetze und ihr auch die Gelegenheit geben würde, Fragen zu beantworten oder dazu Stellung zu nehmen. Ob sie in Berufung gehe, werde sie zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Ein Sprecher der DWS sagte, die Firma begrüße die Entscheidung.

Für die DWS sind die Vorgänge aber noch nicht ausgestanden. Die US-Behörden scheinen die Vorwürfe ernst zu nehmen, jenseits arbeitsrechtlicher Fragen. Sie hatten unlängst angedeutet, dass die DWS Fixlers Kritik sofort hätte melden müssen. Egal, ob sie sie für relevant hält oder nicht.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: