Dienstleistungen:Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung

Erotikspielzeug und Reizwäsche in einem Geschäft des Unternehmens Beate Uhse in Flensburg. (Foto: Malte Christians)

Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.

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Berlin/Flensburg (dpa) - Wenn ein Unternehmen dauerhaft kein Geld mehr hat, muss es einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen. Schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit sowie bei Überschuldung ist der Antrag Pflicht.

In der Regel übernimmt dann ein Insolvenzverwalter das Ruder, die Geschäftsführung wird entmachtet.

Unternehmen, die gute Aussichten auf eine Fortführung des Geschäftsbetriebs sehen, können bei Gericht ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragen - so wie jetzt der Erotikhändler Beate Uhse. Das ist eine Variante des Insolvenzrechts, die statt einer Abwicklung auf die Sanierung eines Unternehmens zielt.

Wichtigster Unterschied: Die Geschäftsleitung bleibt dann im Amt, ihr wird allerdings ein sogenannter Sachwalter von außen zur Seite gestellt. Die alte Geschäftsführung behält damit große Teile der Verfügungsgewalt über das Unternehmen. Zugleich ist die Firma aber vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen von Gläubigern geschützt.

Bekannte Unternehmen wie der Fernsehhersteller Loewe in Bayern, der Fahrradbauer Mifa in Sachsen-Anhalt und der Sport- und Freizeitgeräte-Hersteller Kettler aus Nordrhein-Westfalen hatten diesen Weg beschritten - zuletzt allerdings auch die nicht mehr aktive Fluggesellschaft Air Berlin.

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