Cum-Ex-Skandal:Von wegen vornehm

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Jahrelang sollen sich Führungskräfte der Hamburger Privatbank an Cum-Ex-Geschäften zulasten des Fiskus beteiligt haben. Die Bank wehrt sich gegen die Vorwürfe. (Foto: Axel Heimken/dpa)

Kölner Ermittler klagen im Cum-Ex-Skandal vier heutige und frühere Manager der feinen Hamburger Warburg-Bank an. Sie beziffern den Schaden auf 326 Millionen Euro. Und die Anklage soll erst der Anfang sein.

Von Klaus Ott, Jörg Schmitt, Jan Willmroth und Nils Wischmeyer

Anderswo gingen Banken unter, die Finanzindustrie stand am Abgrund, aber in Hamburg verdienten sie noch prächtig. Bei zahlreichen Geschäften, die das traditionsreiche Privatinstitut M.M. Warburg während der großen Finanzkrise tätigte, sprudelten die Millionen. Und eine der Geldquellen soll der deutsche Staat gewesen sein. Die Finanzstrategen, die sich am 20. Mai des Krisenjahres 2008 bei Warburg trafen, hatten viel zu bereden. Man diskutierte, wie lukrative Börsendeals auf andere Staaten ausgedehnt werden könnten. Es ging um Investmentfonds und um Luxemburg als Standort für Geschäfte mit ausländischen Aktien. So steht es in Justizakten. Der Steueranwalt Hanno Berger war zu Besuch. Mit am Tisch saßen Christian Olearius, Miteigentümer der Bank und damals deren Chef, sowie ein Vertrauter von Olearius.

Was sie besprachen, beschäftigt seit Jahren unter dem Stichwort Cum-Ex die Justiz. Banken und Börsenhändler sollen riesige Aktienpakete nur zu dem Zweck hin- und hergeschoben haben, sich Steuern auf Dividenden mehrmals erstatten zu lassen und so in die Staatskasse zu greifen. Was in Bankenkreisen einst als besonders schlau galt, könnte nun zu mehrjährigen Haftstrafen führen: Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung und WDR ist am Donnerstag im Fall Warburg eine rund 280-seitige Anklage beim Landgericht Bonn eingegangen. Zwei frühere und zwei aktive Mitarbeiter der Bankengruppe sind wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung in 13 Fällen angeschuldigt.

Hat eine der ältesten Banken Deutschlands, haben Hamburger Privatbankiers den Fiskus und die Steuerzahler über Jahre systematisch betrogen? Auf 326 Millionen Euro wird der Schaden in der Anklageschrift beziffert. Warburg und Olearius haben wiederholt alle Vorwürfe zurückgewiesen, ebenso wie Berger, der als einer der Drahtzieher solcher Deals gilt. Die Anwälte der vier Angeschuldigten wollten sich auf Anfrage nicht äußern.

Was an dem Betrugsverdacht dran ist, dürfte bald in Bonn verhandelt werden. Eine Zulassung der Anklage ist wahrscheinlich. Über den Fall Warburg wird dann wohl viele Monate lang gestritten werden. Wichtigste Figur unter den Angeschuldigten ist laut Anklageschrift ein früherer Generalbevollmächtigter: jener Olearius-Vertraute, der im Mai 2008 mit am Tisch gesessen hatte. Vor Gericht kommen soll auch ein ehemaliger Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft. Daneben sind ein früherer Prokurist sowie der zeitweise leitende Händler der Bank angeschuldigt; beide arbeiten noch für Warburg.

Ermittler und Justiz wollen aufräumen, und diese Anklage soll nur der Auftakt sein. Im kommenden Jahr sollen nach Angaben des nordrhein-westfälischen Justizministeriums auch Olearius selbst, sein Mitgesellschafter Max Warburg und womöglich weitere Beschuldigte aus der Führungsebene der Bank angeklagt werden. Auch Max Warburg hat stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Nordrhein-Westfalens Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagt, es dürfe nicht sein, dass nur diejenigen in den Banken belangt würden, die solche Aktiendeals zu Lasten des Fiskus umgesetzt hätten, Börsenhändler etwa: "Ich will die Verantwortlichen haben, die diesen Steuerskandal begangen haben." Erst soll das mittlere Management drankommen und dann die Führungsebene - auch bei anderen Banken. So könnte es auch für Manager einer ausländischen Großbank noch ernst werden. In deren Fall stünde bis spätestens Anfang kommenden Jahres eine Anklage bevor, so Biesenbach. Die Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals geht in die entscheidende Phase.

Tausende Seiten Strafakte, eine Vielzahl belastender Dokumente - die Angeschuldigten schweigen

Die Ermittlungsakten zu Warburg umfassen viele tausend Seiten; viele führende Cum-Ex-Akteure kommen darin vor. Der erste Strafprozess in Bonn, der im März mit Haftstrafen auf Bewährung gegen zwei frühere britische Aktienhändler geendet hatte, war aus dem Warburg-Komplex hervorgegangen. Die beiden Briten waren geständig und packten aus, was ihnen das Gefängnis ersparte. Die vier Warburg-Angeschuldigten, denen jetzt die Anklage zugestellt wird, wollen sich nach Angaben aus Kreisen von Verfahrensbeteiligten indes gegen die Vorwürfe wehren.

Die Anklage stützt sich auf eine Vielzahl von E-Mails, Verträgen, Protokollen, Gesprächsnotizen und weiteren Dokumenten. In Dutzenden Vernehmungen anderer Beschuldigter tauchen die Namen der Angeschuldigten auf, im ersten Bonner Cum-Ex-Strafprozess wurden sie immer wieder genannt. Das fügt sich aus Sicht der Ermittler zu folgendem Bild zusammen: Einer der vier Angeschuldigten habe als rechte Hand des Bankchefs Olearius agiert. Ein weiterer Verdächtiger sei als Kenner der Aktiengeschäfte die ausführende Kraft gewesen. Die beiden übrigen Angeschuldigten, die vor Gericht kommen sollen, hätten ergänzende Aufgaben übernommen.

Alles sei fein abgestimmt gewesen. Warburg habe die fraglichen Aktiendeals teils auf eigene Rechnung abgewickelt. Teil habe man spezielle Fonds angelegt, in Zusammenarbeit mit anderen zentralen Akteuren wie Berger.

Die Warburg-Gruppe wollte sich auf Anfrage nicht zur aktuellen Anklage äußern. Das Bankhaus hat aber wiederholt erklärt, man habe nie die Absicht gehabt, "steuerrechtswidrige Aktiengeschäfte zu betreiben, zu fördern oder sich an darauf ausgerichteten Absprachen zu beteiligen". Und man habe auch nie beabsichtigt, "gegenüber Finanzämtern unzutreffende Erklärungen abzugeben oder Steuererstattungsansprüche geltend zu machen, auf die kein Anspruch bestand". Warburg erklärte außerdem, keinesfalls Vorteile aus Aktiengeschäften ziehen zu wollen, die nach Auffassung der Justiz "nicht steuerrechtskonform gewesen sein sollen". Man sei bereit, entsprechende Gewinne zurückzuzahlen. Das sei aber kein Schuldeingeständnis.

Das Landgericht Bonn war im ersten Cum-Ex-Prozess gegen die britischen Banker auch gegen Warburg vorgegangen. Es entschied, das Hamburger Geldhaus müsse für Steuerschulden in Höhe von 176 Millionen Euro aufkommen. Dieser Betrag ist in der aktuellen Anklage enthalten. Warburg hat gegen die Entscheidung des Bonner Gerichts Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt und erklärt, die finanziellen Risiken für das Bankhaus in Sachen Cum-Ex seien vollständig abgedeckt.

© SZ vom 05.06.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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