Cum-Ex-Verdächtige:566 Zeilen Excel-Tabelle - verschlampt im Amt

Auftakt im ersten ´Cum-Ex"-Strafprozess

Einige bislang nicht entdeckte Fälle dürften nach zehn Jahren ohne Ermittlungsmaßnahmen bereits verjährt sein.

(Foto: Oliver Berg/dpa)

Zehn Jahre lang lag dem Bundeszentralamt für Steuern eine Liste voller verdächtiger Cum-Ex-Modelle vor. Doch die Behörde teilte die Unterlagen erst jetzt mit der Staatsanwaltschaft - womöglich zu spät.

Von Jan Willmroth, Frankfurt

An seinem folgenreichen Auftritt hatte der Beamte K. keinen Spaß, er wirkte gereizt und fiel dem Richter öfter ins Wort. Der Referatsleiter im Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) war als Zeuge geladen in einem der prominentesten Wirtschaftsprozesse seit Langem, er sollte erklären, wie der Skandal um Aktiengeschäfte zulasten der Steuerkasse solche Ausmaße annehmen konnte. Wie es passieren konnte, dass die zuständige Bundesbehörde trotz immer deutlicherer Anzeichen jahrelang Banker, Anwälte und Berater gewähren ließ, die sich am Geld der Steuerzahler bereicherten. Das Bundesamt zahlte diese Summen in vielen Fällen aus. Es schrieb Steuern gut, die zuvor niemand gezahlt hatte, und verließ sich dabei auf die Angaben der Banken. Obwohl die Behörde und vor allem K.s Abteilung wohl frühzeitig hätte merken können, was da lief.

Denn K. sprach vor Gericht auch über eine Liste, die das Bundeszentralamt jetzt in Erklärungsnot bringt: eine Excel-Tabelle mit 566 Zeilen, die ursprünglich im November 2009 erstellt wurde. Sie enthält die Namen von Fonds und Banken, von Finanzfirmen und Stiftungen, die sich mutmaßlich an Aktiengeschäften zulasten der Staatskasse beteiligt haben - an sogenannten Cum-Ex-Geschäften, die den Staat mehr als zehn Milliarden Euro gekostet haben. Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung und WDR erreichte diese Liste aber erst vor wenigen Wochen die Ermittler der Staatsanwaltschaft in Köln - auf deren förmliche Bitte, wie die Behörde auf Anfrage mitteilt. Ein Beamter hatte sie wiederentdeckt, mehr als zehn Jahre, nachdem sie erstellt wurde. Mehr als sieben Jahre nach den ersten Ermittlungen wegen Cum-Ex. Und mehrere Monate, nachdem der erste Strafprozess wegen Cum-Ex-Geschäften mit Haftstrafen gegen zwei frühere Investmentbanker zu Ende gegangen war.

Für einige bislang nicht entdeckte Fälle war das wohl viel zu spät: Sie dürften nach zehn Jahren ohne Ermittlungsmaßnahmen bereits verjährt sein. Müssen einige der größten mutmaßlichen Steuerhinterzieher der deutschen Geschichte also kein Verfahren mehr fürchten, weil das zuständige Bundesamt zentrale Beweismittel nicht herausgerückt hat? Man habe die Liste damals dem Bundesfinanzministerium übergeben, sagte K. bei Gericht. Was dann damit geschehen sei, wisse er nicht. Die Relevanz der Tabelle war den Beamten offenbar nicht bewusst: "Wir sind keine Börsenprofis gewesen oder Wertpapierprofis oder Bankenprofis", sagte K., "sondern Steuerbeamte, die da ein relativ einfaches, aber sehr effektives Verfahren betrieben haben." Ein Verfahren, das es vor allem den Banken im Ausland leicht machte, Steuern erstattet zu bekommen.

Heute spielt das BZSt bei der Aufarbeitung des Skandals eine entscheidende Rolle, hat wichtige Daten zur Verfügung und soll die Ermittlungen unterstützen. Auch auf Anweisung des obersten Dienstherrn, Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD), der lückenlose Aufklärung verspricht. Alle Fälle, in denen Banken und Fonds im Ausland Steuern erstattet werden, laufen bei der Behörde in Bonn zusammen. Der Sitz des Amts ist auch der Grund dafür, warum das Bonner Landgericht Schauplatz der meisten Cum-Ex-Verfahren sein wird.

"Die Liste hätte 2009 Ermittlern vorgelegt werden müssen."

Statt genau auszuleuchten, wo sich Cum-Ex-Modelle verstecken könnten und was damals in der Behörde falsch lief, gibt es aber anscheinend einiges zu verheimlichen. "Die Liste hätte 2009 Ermittlern vorgelegt werden müssen", sagt der Mannheimer Steuerrechtler Christoph Spengel, seinerzeit auch Sachverständiger im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Problem Cum-Ex sei der Regierung längst bekannt gewesen: "Auf der Liste wurden nun erstmals Akteure sichtbar, die Leerverkäufe über den Dividendenstichtag tätigten und dabei Steuererstattungen in Millionenhöhe anforderten."

Also diejenigen Akteure, deren Geschäfte die Ermittler in Köln und anderswo in mühevoller, langwieriger Arbeit enttarnen mussten. Darunter auch jene nachweislich kriminellen Fondsvehikel, wegen derer die beiden britischen Banker in Bonn im März verurteilt wurden. Und es stehen weitere, bislang nicht bekannte Verdachtsfälle auf der Liste. In einigen dieser Fälle hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen von SZ und WDR inzwischen eilig Verfahren eingeleitet, um eine drohende Verjährung noch abzuwenden.

Die Liste entstand im Jahr 2009 wegen einer neuen Vorgabe des Bundesfinanzministeriums. Cum-Ex-Gestaltungen funktionierten nur, wenn bei den Dividendengeschäften ein Leerverkäufer zwischengeschaltet war, der sich mit den anderen Akteuren absprach. Von 2009 an sollten sogenannte Berufsträgerbescheinigungen bestätigen, dass es keine solchen Absprachen gegeben habe. Ohne diese Bescheinigungen gab es keine Erstattung mehr. Die 566 Einträge auf der Liste sind alles Fälle von Geschäften mit Berufsträgerbescheinigung. Diese sei aber, so erklärt das Bundesfinanzministerium (BMF), "kein taugliches Mittel, um Cum-Ex-Gestaltungen erkennen zu können". Das gelte auch für den Fall, dass diverse Bescheinigungen in einer Liste zusammengefasst seien. Außerdem sei besagte Liste dem Untersuchungsausschuss des Bundestages vorgelegt worden, erklärt das Ministerium. Dort haben die Abgeordneten sie wohl inmitten Hunderter Ordner mit geheimen Dokumenten übersehen. Und im BZSt hat man anfangs nicht erkannt, wie wichtig ein solches Dokument ist: "Was da wirklich passiert ist mit Ankauf von Aktien und Verkauf, ob über den Dividendenstichtag", sagte der Referatsleiter K. bei Gericht, "war zum damaligen Zeitpunkt... Man hatte gar kein Gespür dafür, weil das für uns irgendwie nicht greifbar war." Als es dann greifbar war, griff man offenbar nicht zu.

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