Carsten Rodbertus:Staatsanwälte ermitteln gegen Prokon-Gründer

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Am 22. Januar meldete die Prokon-Tochter Regenerative Energien Insolvenz an, zum 1. April wurde Carsten Rodbertus vom Insolvenzverwalter endgültig geschasst. Jetzt kämpft er gegen ihn. (Foto: Carsten Rehder/dpa)

Verdacht auf Insolvenzverschleppung: Die Staatsanwaltschaft Lübeck ermittelt gegen Prokon-Gründer Carsten Rodbertus. Die Pleite könnte Zehntausende Anleger um ihr Erspartes bringen.

  • Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen gegen Carsten Rodbertus ein, den Prokon-Gründer und Ex-Chef.
  • Im Rahmen der Insolvenz sind rund 1,4 Milliarden Euro von Anlegern gefährdet.

Staatsanwältin eröffnet Verfahren

Für Carsten Rodbertus wird es eng: Nun ermitteln die Strafverfolger gegen den Gründer und ehemaligen Chef des inzwischen insolventen Windenergie-Unternehmens Prokon. Laut Staatsanwaltschaft Lübeck bestehe gegen Verantwortliche des Unternehmens der Verdacht der Insolvenzverschleppung, sagte Oberstaatsanwältin Wenke Haker-Alm. Es werde auch wegen weiterer Wirtschaftsdelikte ermittelt, Details dazu nannte sie nicht.

Bereits kurz nach der Prokon-Pleite waren mehrere Strafanzeigen gegen Rodbertus gestellt worden. Neben Insolvenzverschleppung ging es dabei um Betrugsvorwürfe und weitere Wirtschaftsdelikte.

Gläubiger entscheiden über Insolvenzplan

Am Dienstag kommender Woche sollen die Prokon-Gläubiger auf einer Versammlung Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin den Auftrag für einen Insolvenzplan erteilen. 75 000 Anleger glaubten den Prokon-Versprechen von hohen Renditen, flexibler Geldanlage und der Förderung umweltfreundlicher Technologien. Insgesamt hatten sie der Unternehmenstochter Regenerative Energien rund 1,4 Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital bereitgestellt. Diese spezielle Form der Investition kann für die Anleger nun Nachteile haben. Insolvenzverwalter Penzlin hatte Anfang Mai eine Insolvenzquote von 30 bis 60 Prozent angekündigt. Das bedeutet: Die Anleger verlieren vorrausichtlich 40 bis 70 Prozent ihres eingesetzten Kapitals.

Zuletzt hatten sich drei große Gläubiger-Gruppen - die "Freunde von Prokon", die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) - mit dem Insolvenzverwalter grundsätzlich darauf geeinigt, dass Prokon weitergeführt und mit Hilfe eines Insolvenzplans saniert werden soll. Eine Zerschlagung der Firmengruppe ist damit vorerst vom Tisch.

Prokon hatte vor allem Windparks geplant und gebaut, ist aber als Eigentümer oder Kreditgeber auch an verschiedenen anderen Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt. Die versprochenen Renditen konnte das Unternehmen damit aber nicht erwirtschaften, Prokon Regenerative Energien musste schließlich Ende Januar Insolvenz anmelden.

Windenergie
:Prokon wird saniert

Der insolvente Windparkbetreiber Prokon wird nicht zerschlagen, sondern weitergeführt. Ein Insolvenzplan soll den Verkauf einzelner Unternehmensteile regeln. Einige Anleger müssen trotzdem um ihr Geld bangen.

Verschiedene Varianten für Anleger

In dem Insolvenzplan sollen verschiedene Optionen für die Anleger eröffnet werden. Das sei Konsens zwischen den Gläubigergruppen und dem Insolvenzverwalter, hieß es. Damit sollen Anleger ihre Genussrechte in Eigenkapital wandeln und so Gesellschafter werden, einen Teil der Genussrechte in eine handelbare Anleihe umwandeln, oder eine Barzahlung aus den Verkaufserlösen von Unternehmensteilen erhalten können. Dabei sollen die Anleger auch die Möglichkeit erhalten, das Geld im Unternehmen zu belassen und so weiteres Eigenkapital zu erwerben.

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