Arbeitsverhältnis:Regierung beschäftigt Tausende Mitarbeiter mit sachgrundloser Befristung

Die Befristung ohne "sachlichen Grund" ist für eine Dauer von zwei Jahren zulässig - auch bei der Bundesregierung. (Foto: dpa)
  • Die Bundesregierung befristet etwa 7900 ihrer Mitarbeiter ohne sachlichen Grund.
  • Das geht einem Bericht zufolge aus der Antwort der Regierung auf die Frage eines FDP-Abgeordneten hervor.
  • Von Unternehmen verlangt die Regierung, nur noch höchstens 2,5 Prozent ihrer Mitarbeiter sachgrundlos zu befristen.

Die Bundesregierung beschäftigt derzeit nach eigenen Angaben etwa 7900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne dafür einen konkreten Sachgrund anzugeben. Sie nutzt damit das Instrument der sachgrundlosen Befristung bei mehr als der Hälfte aller ihrer Befristungsfälle. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Frage des FDP-Abgeordneten Otto Fricke hervor, über die die Rheinische Post berichtet.

Demnach hatten im Bundesinnenministerium Ende Januar 4541 von insgesamt 5595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung. Insgesamt hat das Innenministerium nach eigenen Angaben mehr als 60 000 Bedienstete. Rund sieben Prozent von ihnen arbeiten demnach sachgrundlos befristet.

Befristungen ohne Sachgrund sind für zwei Jahre zulässig

Laut Koalitionsvertrag sollen in Betrieben mit mehr als 75 Beschäftigten künftig nur noch höchstens 2,5 Prozent der Mitarbeiter ohne Sachgrund befristet beschäftigt werden können. Bei der Bundesregierung ist der Anteil dem Bericht zufolge bis heute jedoch deutlich höher.

Eine sachgrundlose Befristung ist derzeit lediglich für eine Dauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieser zwei Jahre darf ein befristeter Arbeitsvertrag außerdem höchstens dreimal verlängert werden. Darüber hinaus ist eine Befristung nur aus bestimmten Gründen zulässig, etwa wenn sie in direktem Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium oder im Rahmen von Vertretungsregelungen erfolgt.

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